Musikinstrumente im Handgepäck

Lufthansa lockert die Regeln und erleichtert die Mitnahme von kleinen Musikinstrumenten.
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Ab dem 1. März 2026 führen die Airlines der Lufthansa Group eine flexiblere Regel für die Mitnahme kleiner Musikinstrumente als Handgepäck ein. Dazu gehören unter anderem Violinen, Trompeten und Ukulelen.

Es gilt nun folgende neue Regel für die Gesamtmasse: Höhe + Breite + Tiefe des verpackten Instruments dürfen insgesamt maximal 125 cm betragen.

Das bedeutet, dass Instrumente, die länger als die übliche Handgepäckgrenze von 55 cm sind, an Bord mitgenommen werden können – solange die Summe aller drei Masse das Limit nicht überschreitet. Das maximal erlaubte Gewicht von 8 kg bleibt unverändert.

Das Musikinstrument ersetzt ein Stück Handgepäck. Zusätzlich dürfen Passagiere wie gewohnt einen persönlichen Gegenstand (maximal 40 × 30 × 15 cm) mit an Bord nehmen.

Grössere und/oder schwerere Musikinstrumente müssen weiterhin auf einem zusätzlichen Sitz transportiert oder als Aufgabegepäck eingecheckt werden. (TI)