Die Ablehung der ‘Nachtruhe-Initiative’ durch den Zürcher Regierungsrat stösst sowohl beim betroffenen grössten Schweizer Airport als auch beim Komitee Weltoffenes Zürich gleichermassen auf Wohlwollen
«Die ‘Nachtruhe-Initiative’ im Kanton Zürich zielt darauf ab, die bereits heute kurzen Betriebszeiten am Flughafen Zürich um weitere 30 Minuten zu kürzen. Dies ist jedoch nicht möglich, da der Bund die Betriebszeiten abschliessend geregelt hat. Die heutigen Betriebszeiten sind zentral für die internationale Anbindung der Schweiz», erklärt die Flughafen Zürich AG.
Der Regierungsrat hat im veröffentlichten Beschluss seine ablehnende Haltung gegenüber der ‘Nachtruhe-Initiative’ deutlich gemacht. Die Initiative verstosse gegen Bundesrecht und sei nicht umsetzbar, betonen auch der Flughafen Zürich und das Komitee Weltoffenes Zürich.
Im vom Bund genehmigten Betriebsreglement ist festgehalten, dass der Flughafen Zürich von 06:00 bis 23:30 Uhr für den Zivilluftverkehr geöffnet ist. Die letzte halbe Stunde ist für den bewilligungsfreien Verspätungsabbau reserviert. Ein Verbot von Flügen nach 23:00 Uhr, wie es die Volksinitiative fordert, würde 30 Minuten weniger Betriebszeit bedeuten und hätte grosse Auswirkungen für die Konnektivität der Schweiz, so die beiden Befürworter der Ablehnung.
Internationale Anbindung
Die Flughafen Zürich AG hat eine Konzession des Bundes und damit den Auftrag, die Schweiz mit der Welt zu verbinden. Aktuell bestehen ab dem Flughafen Zürich rund 200 Direktverbindungen und das, obwohl Zürich im europäischen und interkontinentalen Vergleich bereits die kürzesten Betriebszeiten habe, betont das Unternehmen.
Diese gute Anbindung an die Welt sei keine Selbstverständlichkeit. Sie seien nur dank des Drehkreuzbetriebs möglich. Für den Drehkreuzbetrieb wiederum seien die heutigen Betriebszeiten wesentlich, so der Flughafen weiter.
Die halbe Stunde zwischen 23:00 und 23:30 Uhr darf am Flughafen Zürich bewilligungsfrei für den Verspätungsabbau genutzt werden. Ohne die Möglichkeit zum Verspätungsabbau nach 23:00 Uhr könnten diverse Interkontinentalverbindungen nicht mehr zuverlässig angeboten werden, betont der Flughafen weiter.
Neben den letzten Verbindungen am Abend würden auch Flüge auf Mittel- und Kurzstrecken wegfallen sowie weitere Langstreckenverbindungen am Tag, die mit denselben Maschinen bedient werden. Somit wäre die Erfüllung des Bundesauftrags an den Flughafen Zürich in Gefahr. Der Verlust der Erreichbarkeit und der volkswirtschaftliche Schaden wären gravierend, betonen die Betreiber.
Massnahmen gegen Verspätungen
Die Verspätungssituation war im Jahr 2024 in ganz Europa nicht zufriedenstellend, so der Flughafen Zürich. Verspätungen seien für die Bevölkerung, Passagiere und Flughafenbetreiberin gleichermassen mühsam.
Verspätungen können unterschiedliche Ursachen haben: Wetter, Luftraumbeschränkungen und technische Gründe beeinflussen die Abwicklung des Flugbetriebs. Die Flughafen Zürich AG setze bereits heute zusammen mit ihren Partnern eine Reihe von Massnahmen um, um der Verspätungssituation entgegenzuwirken, und habe eben erst ein Gesuch für die Erhöhung der Lärmzuschläge in den sensiblen Nachtstunden beim Bundesamt für Zivilluftfahrt eingereicht.
Langfristige Massnahmen für ein stabileres, weniger verspätungsanfälliges An- und Abflugregime seien aber – obschon beantragt – seit Jahren in langwierigen Verfahren blockiert, so der Flughafen weiter.
Ein wichtiger Schritt zur Deblockierung einiger Verfahren könne mit der laufenden Revision des SIL-Objektsblatts unternommen werden. Auch die vom Zürcher Stimmvolk im März 2024 angenommenen Pistenverlängerungen werden, sobald gebaut, mehr Pünktlichkeit bringen. Eine Kürzung der Betriebszeiten, wie sie von den Initianten gewünscht wird, beseitige jedoch keine der genannten Verspätungsursachen.
Rechtsgutachten zeigt Ungültigkeit der Initiative auf
Die Nachtruhe-Initiative verstosse gegen übergeordnetes Bundesrecht, dies bestätige ein vorliegendes Rechtsgutachten, betonen sowohl der Flughafen Zürich als auch das Komitee Weltoffenes Zürich. Sie sei somit ungültig.
Die Initiative mache damit in mehrfacher Hinsicht falsche Versprechen an die Bevölkerung und koste die Steuerzahlenden viel Geld. Als nächstes sei es am Kantonsrat, die Initiative abzulehnen beziehungsweise für ungültig zu erklären, betonen beide Gegner der Initiative. (TI)