Nationalrat gewährt der Reisebranche den Rechtsstillstand

Der SRV erklärt, wann der Betreibungsstopp gilt.
SRV: Geschäftsführer Walter Kunz, Präsident Max E. Katz.

Das Parlament hat Gehör gezeigt für die Reisebranche: Es hat am Mittwoch an der Corona-Sondersession den Rechtsstillstand exklusiv für die Reisebranche bis zum 30. September verlängert. Dieser Betreibungsstopp gilt allerdings nur für die Kundenbeziehungen.

Das heisst, «dass dies ausschliesslich für die Kundenforderungen gegenüber den Reisebüros und Veranstaltern (sprich dem direkten Vertragspartner des Kunden), jedoch nicht für andere Forderungen wie z. B. für die Miete, gilt», präzisiert der Schweizer Reise-Verband (SRV) die Wirkung des Parlamentsbeschlusses in einer Mitteilung an seine Mitglieder. Die Kunden können die Reisebüros bis zu diesem Zeitpunkt im Zusammenhang mit Rückerstattungsforderungen nicht betreiben oder gerichtliche Verfahren gegen sie einleiten.

«Dies verschafft uns Luft um weiterhin an einer nachhaltigen Lösung für die Branche zu arbeiten», so der SRV. In Diskussion ist ein «Fonds» aus Bundesgeldern, der mögliche Ertragsausfälle über einen limitierten Zeitraum kompensiert und eine beschränkte Änderung des Pauschalreisegesetzes. Der Bundesrat hatte den Rechtsstillstand für die Reisebranche zuvor überraschend abgelehnt. (TI)