
Der Nationalrat will die Betriebszeiten der Landesflughäfen Zürich und Genf gesetzlich absichern.
Gemäss seinem Entwurf will der Bundesrat mit der Ausweitung des Gesetzes, dass künftig nicht nur die bestehenden Bauten und Anlagen der beiden Flughäfen gesetzlich geschützt sind, sondern auch deren Betrieb inklusive der Betriebszeiten.
Mit 131 Ja- gegen 61 Nein-Stimmen wurde im Nationalrat der Betrieb und die Betriebszeiten der beiden Flughäfen in die Besitzstandsgarantie aufgenommen. In der Gesamtabstimmung wurde die Gesetzesänderung mit 130 gegen 60 Stimmen angenommen. Als Nächstes muss der Ständerat über die Vorlage befinden.
Stimmen der Befürworter*innen
Laut Befürwortenden sollen die Betriebszeiten der Flughäfen im bisherigen Umfang durch die gesetzliche Verankerung gewährleistet werden. Die Landesflughäfen seien das Schweizer Tor zur Welt – dieses sei wichtig für die Bevölkerung, die Wirtschaft und den Tourismus.
Der Flughafen Zürich habe im internationalen Vergleich schon heute sehr kurze Betriebszeiten, was vielfach mit betrieblichen Schwierigkeiten verbunden sei. Weitere Einschränkungen der Flugzeiten zu ermöglichen kontraproduktiv und würden die Schweizer Flughäfen weniger attraktiv machen.
Die Flughäfen bräuchten für ihre Entwicklung ausserdem Planungs- und Investitionssicherheit.
Stimmen der Gegner*innen
SP und Grüne bekämpften die Vorlage im Rat vehement. Vor allem die geplante Ausweitung der Besitzstandsgarantie auf Betrieb und Betriebszeiten der beiden Flughäfen war für die rot-grüne Minderheit im Rat stossend. Die gesetzliche Absicherung der Betriebszeiten würde bestehende Belastungen punkto Lärm für die Bevölkerung zementieren, der Lärmschutz werde geschwächt, so der Tenor von links-grüner Seite.
Kritisiert wird, dass die aktuelle Vorlage die Flugplatzbetreibenden schütze, aber nicht das Personal und die Anwohnenden. Die Mitwirkungsrechte der Kantone, Gemeinden sowie Anwohnerinnen und Anwohner sahen die Gegner der Vorlage gefährdet. Die Ratslinke sprach am Donnerstag in diesem Sinne auch von einer «Wahrung des Föderalismus und der kantonalen Zuständigkeiten». Auch würde die Anwendung des Umweltschutzrechts verhindert.
Weitere Diskussionspunkte
Ein Versuch der Ratslinken, die bisherigen Betriebszeiten der beiden Flughäfen ins nationale Recht zu überführen und damit zu plafonieren, scheiterte mit 124 gegen 68 Stimmen bei einer Enthaltung ebenso.
Auch die Forderung von rot-grüner Seite nach einer neuen Konzessionsabgabe zur Deckung von Kosten der Flugsicherung wurde im Rat mit deutlichem Mehr abgelehnt. Zudem kann das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) künftig die Zustimmung zu einem kantonalen Bauvorhaben verweigern, wenn das Bauvorhaben die Flugsicherheit oder den Flugplatzbetrieb beeinträchtigt. Das Ratsvotum stellte einen Sieg für den Bundesrat dar, da die grosse Kammer ihm in nahezu allen Punkten folgte.
Auch eine Reihe weiterer Änderungen im Luftfahrtgesetz, die in der Debatte rund um den Lärmschutz und die Mitwirkungsrechte der Kantone fast untergingen, wurden beschlossen – etwa im Bereich der Flugsicherheit. So soll etwa die Altersgrenze für Berufshelikopterpiloten einheitlich auf bis zum Ende des 65. Lebensjahrs angehoben werden. Ausserdem sollen Flughäfen und Flugunternehmen für die Zutrittskontrollen an Flughäfen neu die Identität der Passagiere und des Personals auch mit früher erhobenen biometrischen Personendaten vergleichen.
Höhere Gebühren in Zürich
Die ‘Nachtruhe-Initiative’ des Vereins Fair in Air, einer Vereinigung von Fluglärmgegnern im Kanton Zürich, fordert eine strikte Nachtruhe von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Flüge nach 23.00 Uhr zum Verspätungsabbau wären bei einer Annahme nicht mehr möglich.
Der Zürcher Kantonsrat war sich allerdings einig, dass die Initiative nicht bundesrechtskonform umgesetzt werden kann. Daher stimmte er unlängst einem Gegenvorschlag zu, der steigende Gebühren für Flüge nach 23:00 Uhr, einen jährlichen Bericht des Regierungsrates zur Einhaltung der Nachtordnung und eine Informationspflicht des Flughafens über allfällige Verspätungsgründe fordert.
Für den Verein Fair in Air ist der Gegenvorschlag ein tragfähiger Kompromiss’, der die zentralen Anliegen der Initiative aufnehme. Bereits im Vorfeld hatte der Verein den Rückzug der Initiative in Aussicht gestellt, falls das Parlament den Gegenvorschlag annimmt und kein Referendum ergriffen wird.
Unabhängig davon werden die Strafgebühren bei Verspätungen an Randzeiten am Flughafen Zürich ansteigen – voraussichtlich ab Herbst. Wie Regierungsrätin Carmen Walker Späh (FDP) im Kantonsrat sagte, soll dies 2033 erneut der Fall sein. Der Bund gibt dies vor.
Strengere Kontrollen in Genf
Im Kanton Genf wiederum wurde 2019 eine Volksinitiative ‘für eine demokratische Steuerung des Flughafens Genf’ von den Stimmberechtigten angenommen. Sie forderte, dass der Kanton die Entwicklung des Flughafens strenger kontrolliert und dabei die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner – insbesondere im Hinblick auf Fluglärm und Luftverschmutzung – sowie wirtschaftliche Interessen und Umweltschutz gleichberechtigt berücksichtigt.
Bis anhin dürfen Flüge am Flughafen Zürich bis 23:00 Uhr abfliegen oder landen. Bis 23:30 Uhr ist es zudem erlaubt, Verspätungen ohne Sonderbewilligung abzubauen. In Genf starten und landen Flugzeuge zwischen 06:00 Uhr und Mitternacht. Bei Verspätungen sind Ausnahmen bis 00:30 Uhr möglich. (TI)








