Nationalratskommission will auch mehr Geld für Härtefälle

Die Nationalräte wollen unrealistische Anforderungen aus der Härtefall-Verordnung streichen.
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Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat dem Bundesrat mit 14 zu 0 Stimmen bei 10 Enthaltungen empfohlen, den Bundesbeitrag für Härtefallhilfen von CHF 200 Mio. auf CHF 680 Mio. zu erhöhen. Die Regierung ist dem Vorschlag gefolgt und hat die Erhöhung am Mittwoch beschlossen. Mit der tags zuvor beschlossenen Haltung der Kommission dürfte die Erhöhung gute Chancen haben, in der Wintersession vom Nationalrat beschlossen zu werden.

Weiter richtet die Kommission diverse Empfehlungen an den Bundesrat, was die Anforderungen an die Überlebensfähigkeit der Unternehmen und die Berechnung des Umsatzrückgangs angeht. Diese sollen in die Verordnung zur Umsetzung des Covid-19-Gesetzes fliessen, die derzeit geschrieben wird.

Gegen unrealistische Vorgaben

So empfiehlt die Kommission hinsichtlich der Anforderungen an die Profitabilität und Überlebensfähigkeit, welche die Unternehmen für den Erhalt der Unterstützung erfüllen müssen, mit 11 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten, die Bedingung zu streichen, wonach die Unternehmen über eine mittelfristige Finanzplanung verfügen müssen, die aufzeigt, dass die Finanzierung des Unternehmens mit der Härtefallmassnahme gesichert werden kann. Angesichts der grossen Unsicherheiten, welche die pandemiebedingte Krise mit sich bringt, erachtet die Mehrheit diese Anforderung als unrealistisch.

Die Kommission spricht sich mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen zudem für die Empfehlung aus, dass nur die Rückstände von fälligen Steuern und Sozialabgaben berücksichtigt werden. Ausserdem sieht die Kommission in der Bestimmung, wonach die Unternehmen zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs nicht überschuldet sein dürfen und dies auch zwischen dem 1. Januar 2019 und der Einreichung des Gesuchs nicht sein durften, eine zu hohe Anforderung, die nicht berücksichtige, dass zahlreiche Unternehmen vor der Coronakrise gesund waren und sich nur wegen dieser verschuldet haben.

Bisherige Hilfe nicht anrechnen

Was den Umsatzrückgang angeht, ab dem ein Unternehmen als Härtefall betrachtet wird, empfiehlt die Kommission mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die erhaltenen Entschädigungen für Kurzarbeit und Covid-Erwerbsersatz nicht in den Umsatz einzuberechnen. Die Berücksichtigung dieser Leistungen bei der Umsatzberechnung sei nicht nur problematisch in Bezug auf die Vereinbarkeit mit Artikel 12 Absatz 2 des Covid-19-Gesetzes, sondern bestrafe auch diejenigen Unternehmen, die auf Kurzarbeit zurückgegriffen haben anstatt ihre Angestellten zu entlassen.

Im Weiteren empfiehlt die Kommission dem Bundesrat einstimmig, an die Unternehmen, die von einer Härtefallmassnahme profitieren, eine zusätzliche Anforderung zu stellen: Diese sollen während der gesamten Laufzeit des Darlehens, der Bürgschaft oder der Garantie und während fünf Jahren nach Erhalt eines nicht rückzahlbaren Beitrags keine Darlehen an Eigentümer gewähren dürfen.

Ebenfalls einstimmig empfiehlt sie, die Bestimmung zu streichen, wonach pro Unternehmen nur eine Form der Hilfen (Darlehen, Garantie oder nicht rückzahlbarer Beitrag) beansprucht werden kann. In den Augen der Kommission könne bei bestimmten Unternehmen eine Kombination der verschiedenen Massnahmen wirtschaftlich sinnvoll sein. (TI)