Nationalratskommission will Schonfrist für die Reisebranche

Der Rechtsstillstand soll doch noch bis Ende September verlängert werden.
SRV: Geschäftsführer Walter Kunz, Präsident Max E. Katz.

Neue Hoffnung für die Reisebranche: Die Rechtskommission des Nationalrates unterstützt den Rechtsstillstand für die Reisebüros. Sie hat mit 19 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, eine Kommissionsmotion einzureichen, die den Bundesrat beauftragt, den Rechtsstillstand im Betreibungswesen exklusiv für die Reisebranche bis zum 30. September 2020 vorzusehen.

Diese Sonderregelung hatte der Bundesrat vor zehn Tagen überraschend abgelehnt und damit sowohl die Schweizer Reisebranche als auch das Seco und das Bundesamt für Justiz, die daran mitgearbeitet hatten, schwer enttäuscht. «Dank den enormen Bemühungen in den letzten Tagen konnte der SRV erreichen, dass die Rechtsstillstandverlängerung für die Reisebürobranche in der Rechtskommission des Nationalrates diskutiert und mit einer grossen Mehrheit angenommen wurde», freut sich nun der Schweizer Reise-Verband (SRV).

Der Rechtsstillstand gilt ausschliesslich für die Kundenforderungen gegenüber den Reisebüros und Veranstaltern. Er wird sicherstellen, dass letztere bis zu diesem Zeitpunkt im Zusammenhang mit Rückerstattungsforderungen von Kunden nicht betrieben oder gerichtliche Verfahren gegen sie eingeleitet werden können. So soll ihnen ermöglicht werden, Rückerstattungen an ihre Kunden erst dann einzuleiten, wenn sie ihrerseits die Gelder von den Fluggesellschaften und Hotels zurück erhalten haben. Mit dieser Lösung können nach Ansicht der Kommission sowohl Konkurse vermieden wie auch die Rechte der Konsumenten gewährleistet werden.

In einem zweiten Schritt müssen nun die Mitglieder der Rechtskommission aus dem Ständerat zustimmen. Danach könnte das Anliegen bereits an der am Montag beginnenden, ausserordentlichen Parlamentssession in den Berner Messehallen traktandiert werden. Stimmen beide Räte zu, bekommt der Bundesrat sofort den Auftrag, den Rechtsstillstand zu genehmigen. Nötig ist ein schneller Entscheid. Der Rechtsstillstand ist als Schonfrist für die Reisebranche gedacht, während der ein effektives Hilfspaket für die Reisebranche geschnürt werden kann. (TI)