Nordmazedonien hat am 20. April die coronabedingten Einreisevorschriften aufgehoben. Reisende brauchen demnach an den Grenzen keinen Nachweis mehr zu erbringen, dass sie entweder gegen Corona geimpft, von der Krankheit genesen oder negativ auf den Erreger getestet worden sind. Dies bestätigt das Auswärtige Amt.
Der Zutritt zu den Innenräumen von Restaurants, Hotels etc. ist für Erwachsene jedoch nur mit Nachweis einer vollständigen Impfung oder einem Genesenennachweis (ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache oder mit Übersetzung mit Genesungsdatum, welches nicht mehr als 180 Tage zurückliegen darf) erlaubt.
In gesundheitlichen Einrichtungen (Krankenhäusern, Kliniken, Arztpraxen und Apotheken, aber auch Altersheimen) und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, Flugzeug, Taxi) gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen. (TI)