OTA verlieren Preis-Paritätsklausel

Ab dem 1. Dezember 2022 sind Hotels in der Schweiz frei in der Preisausschreibung.
Hotel, Hotelschild, Symbolbild
©Pixabay/geralt

Es bedurfte einer Änderung des Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), damit Online-Buchungsplattformen den Hotels nicht mehr eine Preisparität vorschreiben können. Insbesondere booking.com wendete diese Bedingung in den Verträgen mit Hotels an.

Gemäss dem neuen Art. 8a UWG handelt insbesondere unlauter, wer als Betreiber einer Online-Plattform zur Buchung von Beherbergungsdienstleistungen allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, welche die Preis- und Angebotssetzung von Beherbergungsbetrieben durch Paritätsklauseln, namentlich bezüglich Preis- Verfügbarkeit oder Konditionen, direkt oder indirekt einschränken.

Mit dem Verbot können Hotels und andere Beherbergungsbetriebe ihre Zimmer im Direktvertrieb, also auf den eigenen Webseiten, günstiger anbieten als über Online-Buchungsplattformen, was deren Wettbewerbsfähigkeit stärkt. (TI)