
Eine bei TUI Suisse in einer Filiale getätigte Kreuzfahrt-Buchung sorgte für Ärger bei der Kundin, wie der ‘K-Tipp’ kürzlich berichtete.
Die Bernerin Elena Vogel hatte in einer TUI-Filiale mündlich um eine Offerte für eine Kreuzfahrt gebeten. Auch Flüge und Hotels für An- und Abreise sollten dabei sein. Statt einer Offerte erhielt sie eine Rechnung für die gebuchte Reise. Diese landete in Vogels Posteingang für die Reise – Flüge und Hotel nicht inklusive.
Die Mitarbeitende von TUI schrieb ihr den Preis für die Reise von Miami nach Los Angeles von Hand auf einen Zettel, so beschreibt es der ‘K-Tipp’. CHF 3772 samt Flügen und 100 Franken Servicegebühr. Die Kundin bat um eine genaue schriftliche Offerte.
Wenig später erhielt sich einen Auftragsbestätigung samt Rechnung, wonach sie CHF 2973 für die Reise zahlen solle, Flüge und Hotels fehlten allerdings.
Vogel beschwerte sich. TUI Suisse pochte auf einen mündlichen Vertrag und verrechnete mehrere hundert Franken Stornokosten. Die Kundin bezahlte nicht und wurde schliesslich von TUI betrieben. Die Kundin erhob Rechtsvorschlag auf die Betreibung. Laut ‘K-Tipp’ habe Vogel bei einem allfälligen Gerichtsverfahren nichts zu befürchten, da TUI den Vertrag auf Anfrage des ‘K-Tipp’ nicht belegen konnte.
Diese Situation könnte ähnlich in vielen Reisebüros ‘passieren’ – deshalb hat TRAVEL INSIDE bei TUI Suisse nachgefragt.
Sonja Ptassek, Sprecherin TUI Suisse, ordnet ein: «Beim geschilderten Fall handelt es sich um einen seltenen Einzelfall, bei dem wir die Erwartungen der Kundin bedauerlicherweise nicht erfüllen konnten.» TUI Suisse nehme solche Rückmeldungen ernst und jeweils zum Anlass, die Standards zu überprüfen.
«Unsere Verkaufs- und Beratungsprozesse entsprechen den branchenüblichen Standards, haben sich über viele Jahre bewährt und bieten unseren Kundinnen und Kunden eine verlässliche Grundlage für ihre Reisebuchungen. Wir sehen nach Überprüfung unserer Prozesse in diesem Einzelfall auch keinen Hinweis auf eine grundsätzliche Schwäche darin.» (TI)








