Renitente Flugpassagiere sollen vor Gericht

«Unruly Passengers» sollen auch bezahlen müssen.
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«Flegel-Passagiere» in Flugzeugen sollen künftig einfacher rechtlich belangt werden können. Der Nationalrat hat als Erstrat die entsprechende Anpassung des sogenannten Abkommens von Tokio einstimmig gutgeheissen.

Bisher konnten renitente Flugzeugpassagiere, so genannte «unruly Passangers», gerichtlich oft nicht belangt werden. Es gab keine gerichtlichen Zuständigkeiten in den Staaten, in dem ein Flugzeug zur Landung gezwungen war.

Im Protokoll von Tokio ist deshalb neu eine zusätzliche obligatorische Gerichtsbarkeit für Halter- und für Lande-Staaten vorgesehen. Dieses enthält auch eine Liste der schwersten Straftaten. Ausserdem sieht das Protokoll Schadenersatzansprüche gegenüber der Person vor, die wegen ihres Verhaltens ausgeladen werden musste. (TI)