Risikoländer: Kuoni ermöglicht Reiserücktritt

Betroffenen Pauschalreise-Kunden bieten Kuoni und die weiteren Marken von DER Touristik Suisse eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung ihrer Reise an.
Annette Kreczy.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat für Rückreisende aus 29 Ländern eine zehntägige Quarantäne angeordnet. Betroffenen Pauschalreise-Kunden bieten Kuoni und die weiteren Marken von DER Touristik Suisse eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung ihrer Reise an. Ausserdem setzen die Reiseveranstalter weiterhin alle nicht möglichen und nicht zumutbaren Reisen aus – ohne, dass Kunden einen wirtschaftlichen Schaden erleiden.

Ab 6. Juli muss sich für zehn Tage in Quarantäne begeben, wer aus gewissen Gebieten in die Schweiz einreist. Die durch das BAG publizierte Liste umfasst 29 Länder insbesondere in Skandinavien, Osteuropa, Lateinamerika und im Nahen Osten. Die Reisemarken von DER Touristik Suisse informieren ihre betroffenen Kunden entsprechend und ermöglichen ihnen, die Reise zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen beziehungsweise sie zu stornieren, teilt das Unternehmen mit.

«Diese Entscheidung haben wir vor dem Hintergrund getroffen, dass eine Quarantäne-Pflicht für betroffene Kundinnen und Kunden sowie ihre Arbeitgeber einen Hindernisgrund für eine Reise darstellen kann. Und wir unterstreichen damit, dass die Buchung einer Pauschalreise im Reisebüro – also eine Verbindung von mindestens zwei Leistungen zum Paketpreis – gerade in diesen dynamischen Zeiten den grössten Schutz bei unvorhergesehenen Ereignissen vor und während einer Reise bietet», begründet Annette Kreczy, die den Reisebüro-Vertrieb von Kuoni verantwortet, die Entscheidung.

Aussetzung weiterer nicht möglicher oder zumutbarer Reisen

Ausserdem setze Kuoni weiterhin all jene Reisen aus, die noch nicht möglich oder für ihre Kunden – unter anderem wegen Quarantäne-Pflichten am Ferienziel – nicht zumutbar sind. Für alle Destinationen in Nordamerika und Ozeanien hat Kuoni bereits zum heutigen Zeitpunkt entschieden, die Programme auch im August abzusagen. Betroffene Pauschalreisekunden hätten auch die Möglichkeit, eine Ersatzreise zu buchen oder eine Rückerstattung in Form eines Reisegutscheines beziehungsweise einer Überweisung zu erhalten. (TI)