Risikoländer und Quarantäne: Wie reagieren Reiseversicherer?

Fünf Fragen an die wichtigsten Anbieter von Reiseversicherungen.
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Reisende, die aus Risikoländern, welche auf der Liste des BAG aufgeführt sind, in die Schweiz einreisen bzw. zurückkehren, müssen für zehn Tage in Quarantäne. Andererseits kann die Schweiz von anderen Ländern als Risikoland eingestuft werden. Dadurch sehen sich auch die Reiseversicherer mit einer neuen Situation konfrontiert. TRAVEL INSIDE hat einigen Anbietern von Reiseversicherungen folgende fünf Fragen gestellt:

  1. Bezahlt die Versicherung für Annullationskosten, wenn das Reiseziel zwischen Buchung und Abreisedatum eine Quarantäne-Pflicht an der Destination für Einreisende aus der Schweiz einführt. Oder bezahlt sie die Quarantäne-Kosten am Reiseziel?
  2. Bezahlt die Versicherung die Annullationskosten, wenn das Reiseziel zwischen Buchungs- und Abreisedatum auf die Risikoländerliste des Bundes gesetzt wird?
  3. Bezahlt die Versicherung die Annullationskosten, wenn der Kunde nach der Buchung aber noch vor Abreise an Covid-19 erkrankt?
  4. Bezahlt die Versicherung für die Quarantäne-Kosten/Lohnausfall zu Hause, wenn das Reiseland während der Reise auf die Quarantäne-Liste des Bundes gesetzt wird und der Kunde bei Rückkehr in Quarantäne muss?
  5. Bieten Sie ein spezielles, neues Produkt «Corona-Versicherung» an, das spezifisch Unwägbarkeiten wegen der weltweiten Corona-Krise abdeckt?

Und hier die Antworten

Allianz Partners
Die aktuelle Produktgeneration schliesst Epidemie und Pandemie als versicherte Ereignisse explizit aus, erklärt Olaf Nink, CEO Switzerland. Im Rahmen der Kulanzregeln gebe es eine Deckung bei Erkrankung durch Covid-19. So werden die Annullationskosten in kulanter Weise übernommen, wenn eine Covid-Erkrankung den Reiseantritt verunmögliche, sofern der Versicherungsabschluss vor der Erkrankung erfolgt ist. Quarantäne-Kosten oder Lohnausfall zu Hause sind keine versicherten Kosten. Eine Deckung der Quarantäne-Kosten vor Ort, wie auch andere Leistungserwartungen, würden derzeit für künftige Produktgenerationen überdacht.

ERV
Laut Natascha Fabian (Kommunikation) bezahlt die ERV die Annullationskosten, wenn bei der Buchung keine Reiseeinschränkungen/Reisewarnungen bestanden haben und vor der Abreise eine Quarantäne-Pflicht an der Zieldestination eingeführt wird. Ebenfalls werden die Quarantäne-Kosten am Reiseziel übernommen, wenn diese eine Schadenminderung darstellen. Beispiel: Ein Kunde hat einen zweimonatigen Sprachaufenthalt gebucht, will die Reise antreten, muss nun aber die ersten 14 Tage in Quarantäne. Dann sind die anfallenden Quarantäne-Kosten resp. der nicht benutzte Anteil der gebuchten Reiseleistung versichert. Die ERV bezahlt die Annullationskosten, wenn bei der Buchung keine Einschränkungen/Warnungen bestanden haben, die Zieldestination vor Abreise aber auf die Liste der Risikoländer des BAG gesetzt wird. Übernommen werden auch die Annullationskosten, wenn die Reise aufgrund einer Covid-19-Erkrankung nicht angetreten werden kann. Lohnausfall hingegen ist kein versichertes Risiko.
Beim Coronavirus handle es sich um ein Kumulereignis, welches bisher kaum kalkulierbar gewesen sei und deshalb in dieser Form kaum versicherbar sei. Dass ein solches Jahrhundertereignis nun eingetreten sei, werde dazu beitragen, dass sich die Kalkulierbarkeit verbessere und das Ereignis somit risikogerechter eingestuft werden könne. Ob dies Einfluss auf die Prämien, die Bedingungen oder das Produktangebot haben werde, könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden.

Helvetic Assistance
Auf die ersten drei Fragen antwortet Managing Director Andy Keller mit Ja, wobei er anmerkt, dass sich dies bei der ersten und zweiten Frage aktuell auf Reisen mit Abreisen bis 31. August 2020 beziehe. Auch bei Helvetic Assistance gibt es keine Kostenübernahme (Lohn/Quarantäne) zu Hause nach einer Rückkehr aus einem Risikoland. Die meisten Risiken seien in den bestehenden Produkten bereits versichert.

Hanse Merkur
Sowohl bei der ersten als auch bei der zweiten Frage heisst es von Simone Jegge, Regional Sales Managerin Schweiz, dass dies kein versichertes Ereignis darstelle. Der Kunde solle sich mit dem jeweiligen Leistungsträger bzw. Reiseveranstalter in Verbindung setzen und mögliche Optionen besprechen. Eine Annullation aufgrund einer Erkrankung an Covid-19 sei jedoch versichert. Dies gelte auch dann, wenn Risikopersonen wie z.B. Ehe-, Konkubinatspartner oder die Kinder an Covid-19 erkranken und dadurch die Reise annulliert werden müsse. Die Risikopersonen müssten hierfür nicht in der Versicherungspolice aufgeführt werden, sondern seien immer automatisch miteingeschlossen. Quarantäne/Lohnausfall zu Hause nach Rückkehr aus einem Risikoland seien kein versichertes Ereignis. Hanse Merkur habe bereits auf die veränderten Bedürfniss der Kunden reagiert und Lockerungen im Zusammenhang mit Covid-19 in alle Produkte einfliessen lassen. Zusätzliche bringe man ein spezifisches Produkt für Reisen innerhalb der Schweiz und Europa heraus und eines speziell für Campingreisen.

(Christian Maurer/Urs Hirt)