Sammelklage gegen Booking.com: Frist verlängert

Hotels können sich noch bis zum 11.9.2026 der Sammelklage anschliessen.
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Die Einreiche Frist für die europäische Sammelklage gegen Booking.com wurde bis zum 11. September 2026 verlängert. Damit erhalten auch Schweizer Beherbergungsbetriebe eine weitere Möglichkeit, sich dem Verfahren anzuschliessen.

Teilnahmeberechtigt sind Hotels und andere Beherbergungsbetriebe, die zwischen 2004 und 2024 auf der Buchungsplattform gelistet waren.

Hintergrund der Fristverlängerung sind jüngste Gerichtsentscheide. Im September 2024 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die von Booking.com verwendeten Bestpreisklauseln unter das europäische Wettbewerbsrecht fallen. Im Dezember 2025 urteilte zudem das Landgericht Berlin II, dass Booking.com klagenden Hotels entstandenen Schaden ersetzen muss. Gegen dieses Urteil wurde Berufung eingelegt.

Nach Angaben der Initiatoren haben sich mittlerweile mehr als 18’000 Hotels aus Europa für die Sammelklage registriert, darunter mehrere hundert Betriebe aus der Schweiz. Booking.com nennt hingegen tiefere Zahlen und verweist auf etwas mehr als 3’000 Hotels in den bislang beim Gericht eingereichten Unterlagen. Hotelleriesuisse und Gastrosuisse begleiten die Teilnahme der Schweizer Betriebe.

Geführt wird die Klage von der niederländischen Stiftung Stichting Hotel Claims Alliance. Unterstützt wird sie vom europäischen Branchenverband HOTREC sowie von mehr als 30 nationalen Hotelverbänden.

Im Zentrum des Rechtsstreits stehen die früheren Bestpreisklauseln von Booking.com. Nach Auffassung der Kläger haben diese den Preiswettbewerb eingeschränkt und Hotels daran gehindert, ihren Direktvertrieb frei zu gestalten. Booking.com weist die Vorwürfe zurück und betont, der EuGH habe die Paritätsklauseln nicht grundsätzlich für unzulässig erklärt.

Die Kläger gehen davon aus, dass die von Hotels bezahlten Provisionen aufgrund der Klauseln um mindestens 30% überhöht gewesen sein könnten. Über die tatsächliche Höhe eines möglichen Schadensersatzes müsste das Gericht auf Grundlage von Gutachten entscheiden. (MICE-tip)