Servicegebühren in Gefahr

Neue EU-Fluggastrechte schwächen laut ECTAA die Rolle von Vermittlern.
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Das EU-Parlament hat eine Einigung zu den Fluggastrechten erzielt. Unter anderem sollen Airlines transparenter auf die Rechte der Reisenden hinweisen, wodurch diese besser geschützt werden sollen (TRAVEL INSIDE berichtete).

ECTAA, der europäische Dachverband der Reisebüro- und Reiseveranstalterverbände, äussert erhebliche Bedenken hinsichtlich der vorläufigen Einigung zwischen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament über neue Vorschriften zur Stärkung der Durchsetzung der Fluggastrechte in der EU.

Während ECTAA einen starken und wirksamen Schutz der Fluggäste ausdrücklich unterstützt, geben die vereinbarten Bestimmungen zur Erstattung im Falle von Beförderungsannullierungen Anlass zu grosser Sorge. Insbesondere wird der unverhältnismässige Einfluss der neuen Regelungen auf unabhängige Reisevermittler kritisiert.

Nach den neuen Vorschriften hätten Fluggäste im Falle einer Flugannullierung Anspruch auf eine vollständige Erstattung einschliesslich etwaiger Vermittlungsgebühren. Dieser Ansatz verkennt jedoch die eigenständigen und wertvollen Dienstleistungen unabhängiger Reisevermittler, die über die eigentliche Beförderungsleistung hinausgehen.

Arbeiten ohne Vergütung

Reisevermittler spielen eine entscheidende Rolle für Transparenz und Wahlfreiheit auf dem Verkehrsmarkt. Sie bieten unabhängige Beratung, ermöglichen Preis- und Leistungsvergliche zwischen verschiedenen Fluggesellschaften, stellen komplexe Reiseverbindungen zusammen und unterstützen bei der Buchung zusätzlicher Reiseleistungen.

Für Geschäftskunden erbringen sie darüber hinaus unverzichtbare Dienstleistungen wie Reporting, Reiserichtlinienmanagement und Fürsorgepflichten (Duty of Care). Im Falle von Störungen oder Annullierungen sind Reisevermittler häufig die erste Anlaufstelle und unterstützen betroffene Reisende aktiv.

Kundinnen und Kunden entscheiden sich bewusst für indirekte Vertriebskanäle und kennen die damit verbundenen Vorteile und Dienstleistungen. Die nun vereinbarten Vorschriften missachten diese informierte Entscheidung und führen zu einem ungerechtfertigten Ergebnis.

Indem Reisevermittler verpflichtet werden, ihre Servicegebühren auch bei Flugannullierungen zu erstatten – also bei Ereignissen, die vollständig ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen –, zwingt der neue Rechtsrahmen sie faktisch dazu, ohne Vergütung zu arbeiten. Sie müssten nicht nur den gesamten Erstattungsprozess ohne Entlohnung abwickeln, sondern verlören zugleich die Vergütung für bereits vollständig erbrachte Dienstleistungen.

Mehr Transparenz und Ausgewogenheit gefordert

Die vorgesehene Ausnahme für Kleinstunternehmen greift zu kurz und berücksichtigt nicht die Situation der Tausenden von Reisevermittlern mit mehr als zehn Beschäftigten, die von den neuen Regelungen unmittelbar betroffen sein werden.

ECTAA hatte sich für einen ausgewogeneren Ansatz eingesetzt. Danach sollte der Reisevermittler den Kund*innen bereits zum Zeitpunkt der Buchung klar darüber informieren, welcher Betrag im Falle einer Annullierung erstattungsfähig ist, während gleichzeitig eine angemessene Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen erhalten bleibt. Stattdessen haben sich die europäischen Mitgesetzgeber für eine aus Sicht von ECTAA unverhältnismässige und nachteilige Regelung entschieden.

«Es ist äusserst enttäuschend, dass die europäischen Mitgesetzgeber den Mehrwert unabhängiger Reisevermittler für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht anerkennen», erklärte ECTAA-Präsidentin Heli Mäki-Fränti.

Nächste Schritte

Als nächstes müssen die neuen Fluggastrechte vom Rat der Mitgliedsstaaten und dem Plenum des Europarats genehmigt werden. Die Airlines haben danach 12 Monate Zeit für die Umsetzung. Aufgrund des bilateralen Luftverkehrsabkommens gelten die Regelungen auch in der Schweiz. (TI)