Sind Sie fit für Ihren Trip?

Bei welchen Symptomen und Krankheiten man nicht fliegen sollte.
©Brittany Colette/Unsplash

Bereits vor der Reise fühlt man sich unwohl, eine Erkältung oder gar eine Grippe kündigt sich an. Trotzdem steht ein wichtiger Termin an. Wer häufig geschäftlich unterwegs ist und sein muss, stand bestimmt schon vor diesem Dilemma ‘soll ich die Reise trotzdem antreten oder nicht’. Wer krank fliegt, riskiert seine Gesundheit und muss unter Umständen der Airline eine Fit-to-fly-Bescheinigung vorlegen.

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Die Fürsorgepflicht eines Unternehmens mag weit gehen, aber hellsichtig sind die Verantwortlichen nicht. Ob da ein Kollege mit leichten Erkältungssymptomen demnächst eine schwere Grippe ausbrütet, kann niemand wissen. Doch eine umsichtige Firma wird angeschlagene Mitarbeitende niemals nötigen, auf die geplante Dienstreise zu gehen. Auch Selbstständige sollten vernünftig bleiben und nicht auf Biegen und Brechen ihren Flug antreten. Schliesslich können sich Krankheitssymptome auf einem Flug aufgrund des Luftdrucks erheblich verschlimmern.

Die Macht des Flugkapitäns

Um potenziellen Risiken in 10’000 Metern Höhe zu entgehen, verlangen Airlines in bestimmten Fällen von ihren Passagieren sogenannte Fit-to-fly-Bescheinigungen. Ein Arzt muss bestätigen, dass man flugtauglich ist. Aber Achtung, so ein Attest ist keine automatische Flugerlaubnis. An Bord eines Flugzeugs hat der Kapitän immer noch das letzte Wort darüber, wen er mitnimmt oder nicht. Auch die Crew scannt bereits beim Boarding, ob jemand wegen extremer Blässe, Kurzatmigkeit, Mobilitätseinschränkungen oder gar Fieber auffällt.

Wer benötigt eine Fit-to-fly-Bescheinigung?

Zwar kann jede Airline zusätzlich eigene Kriterien der Flugtauglichkeit für ihre Kunden aufstellen. Im Allgemeinen jedoch fordern alle Fluggesellschaften ärztliche Bestätigungen bei folgenden gesundheitlichen Vorfällen:

Herzinfarkt, der weniger als drei Monate zurückliegt
Schlaganfall, der weniger als zwei Monate zurückliegt
Thrombosegefahr
Frische Operationen
Knochenbrüche
Schwere Lungenerkrankungen

 

Entsprechende Fit-to-fly-Bescheinigungen halten die Airlines bereit. Wer jedoch so ein Attest vom Arzt benötigt, sollte bereits vorher die Fluggesellschaft kontaktieren, denn die Bescheinigungsvordrucke haben keine einheitlichen Bezeichnungen. Was bei Condor ‘Medizinische Erklärung’ heisst, läuft bei der Lufthansa Group unter ‘Gesund reisen’ und findet sich auch auf den zweiten Blick nicht auf der offiziellen Lufthansa-Website. Stattdessen können diesbezügliche Fragen per E-Mail (lufthansa.mobility@dlh.de) an den Medizinischen Dienst gestellt werden.

Wer sollte auf keinen Fall fliegen?

Ansteckende Krankheiten

Bei der Wahl zwischen Gesundheit oder Geschäft sollte schon aus reinem Selbstschutz Ersteres siegen. Menschen, die allerdings auf sich selbst keine Rücksicht nehmen und trotzdem krank in den Flieger steigen, haben oft vergessen, mit welchem Tempo Corona vor wenigen Jahren weltweit wütete. Masern, Windpocken, Grippe oder Magen-Darm-Erkrankungen gehören zwar zu den beherrschbaren Erkrankungen, aber dennoch: Wer möchte schuld daran sein, wenn wildfremde Personen – Passagiere wie Crewmitglieder – reihenweise Fieber bekommen oder dehydrieren?

Augen, Ohren und Nasennebenhöhlen

Jede Art von Infektion der Sinnesorgane im Gesicht ist bereits am Boden extrem unangenehm. Sich etwa mit einer beginnenden Mittelohrentzündung, selbst wenn sie dank Schmerzmitteln erträglich ist, ins Flugzeug zu setzen, ist fahrlässig. Es kann im schlimmsten Fall zu einem Trommelfellriss und Hörverlust kommen, denn je höher ein Flugzeug steigt, desto mehr sinken Luftdruck und Luftfeuchtigkeit. Als Folge davon dehnen sich Organe, Flüssigkeiten und Gase im Körper aus – auch das Gewebe und Eiter von Auge, Nebenhöhle und Ohr.

Atemwegs- und Lungenerkrankungen

Wer mit Asthma oder COPD lebt, weiss, dass der aktuelle Zustand dieser Leiden über die Flugtauglichkeit bestimmt. Die Verantwortung für die eigene Gesundheit ist also immer gefordert. Den behandelnden Arzt bei Unsicherheit auf jeden Fall konsultieren. Unter bestimmten Bedingungen und nur mit vorheriger Absprache bieten Airlines auch zusätzliche Sauerstoffversorgung an. Grundsätzlich aber stellt der niedrige Sauerstoffgehalt und Luftdruck immer ein erhöhtes Risiko für zusätzliche Beschwerden an Bord dar.

Herzprobleme und Infarkte

Nach akuten Ereignissen wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder einer Bypass-OP stehen Flugreisen ausser Frage. Auch bei Symptomen wie Angina Pectoris, Atemnot und Schweissausbrüchen sollten Betroffene misstrauisch werden. Wegen der Luftdruckschwankungen und des Sauerstoffmangels muss das Herz mehr arbeiten. Die Leistung entspricht ‘einem moderaten körperlichen Belastungstest’, schreibt das Universitätsklinikum Freiburg, allerdings ‘über mehrere Stunden’ hinweg. Der Kreislauf muss aber erst einmal wieder stabil laufen. Nur ein Arzt kann über die Flugtauglichkeit entscheiden.

Zahnweh und Knochenbrüche – zwei Sonderfälle

Zahnschmerzen

Es klingt absurd, aber wer einen Tag vor Abflug beim Zahnarzt war, könnte während des Flugs Zahnschmerzen bekommen. Der Grund ist der gleiche wie bei allen anderen potenziellen Gesundheitsbeschwerden während des Flugs auch: die wechselnden Luftdruckverhältnisse. Denn frische Füllungen oder eine nicht abgeschlossene Wurzelbehandlung, gerade eingesetzte Kronen oder Implantate können heftige Zahnschmerzen verursachen, weil sich eingeschlossene Gase in Zahnhöhlen oder entzündeten Bereichen ausdehnen und auf Nerven drücken können. Die Lösung ist sehr einfach: Zahntermine mit genügend Abstand, mindestens zwei Tage vor und nach der Dienstreise planen.

Knochenbruch

Für Knochenbrüche gelten besondere Bestimmungen, die von Airline zu Airline leicht variieren können. Deswegen sollten Verletzungen dieser Art auf jeden Fall gemeldet werden, allein schon, weil die Airline durch Bereitstellung von Airport-Fahrdienst und Rollstuhl Betroffenen helfen kann. Zudem benötigen Krücken- und Gipsträger oft mehr Platz. Grundsätzlich lehnen viele Fluggesellschaften die Mitnahme ab, wenn der Bruch vor weniger als 24 Stunden geschehen ist. Ab 48 Stunden ist der Transport möglich. Gipsverbände allerdings müssen es dem Gewebe ermöglichen, sich auszudehnen, deswegen muss der Gips gespalten sein. Zudem müssen Passagiere mit gebrochenen Knochen und entsprechenden Verbänden bei Start und Landung aufrecht sitzen können. Was ihnen aber auch zu empfehlen ist: Schmerzmittel nicht vergessen! (Business Traveltip)

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