Skyguide reduziert Kapazitäten am Flughafen Zürich

Am 20. März 2025 tritt am Flughafen Zürich eine neu gestaltete Luftraumstruktur in Kraft. Um diese sicher einzuführen, passt Skyguide die Kapazität vorübergehend an.
Blick von oben auf den Flughafen Zürich ©Flughafen Zürich AG

Am 20. März 2025 tritt am Flughafen Zürich eine durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt neu gestaltete Luftraumstruktur in Kraft. Sie soll die Zahl der Luftraumverletzungen minimieren und die Sicherheit erhöhen. Für die sichere Einführung senkt die Flugsicherung Skyguide die Anflugkapazität vorübergehend um 20% und schränkt die Kleinfliegerei ein.

Die Kapazität wird ab dem 20. März 2025 für voraussichtlich vier Wochen reduziert. Nötig macht dies die grösste Veränderung im Luftraum des Zürcher Flughafens seit mehreren Jahrzehnten. Diese hat zum Ziel, die Häufigkeit und Schwere der Luftraumverletzungen rund um den Zürcher Airport zu reduzieren. Die tiefgreifende Neuerung betrifft sämtliche Nutzerinnen und Nutzer des kontrollierten Luftraums um den Flughafen, in dem die An- und Abflüge stattfinden.

Von der Kapazitätsreduzierung sind beispielsweise Segelflug-, Hängegleiter-, Fallschirm- und Spezialflugaktivitäten betroffen. Solche Entlastungsmassnahmen entsprechen bei derart umfangreichen Änderungen im Flugsicherungssystem den internationalen Standards, erklärt Skyguide.

Auswirkungen sollen so gering wie möglich ausfallen

Durch die Entlastungsmassnahmen erhalten die Lotsen die Möglichkeit, sich an die neue Arbeitsroutine zu gewöhnen. Gleichzeitig lernen die Piloten, unter den neuen Rahmenbedingungen zu navigieren. Zudem reduziert Skyguide damit das Risiko einer Überlastung des Systems.

Skyguide ist sich der Auswirkungen dieser Restriktionen auf die Nutzerinnen und Nutzer des Luftraums sowie der Betreiberin des Flughafens bewusst und ist bestrebt, diese so gering wie möglich zu halten. Sie prüft dazu regelmässig, wie sich die Einführung entwickelt und wie sich die Involvierten an die neuen Prozesse und Verfahren gewöhnen. So evaluiert Skyguide laufend, inwiefern und wie lange sie die Entlastungsmassnahmen aufrechterhalten muss. (TI)