So soll das Schweizer Covid-Zertifikat aussehen

Im Juni soll es bei den Leuten sein.

Der Bundesrat hat den Einsatz und die Form des Covid-Zertifikats präzisiert. Es soll den Menschen ermöglichen, in einer Übergangsphase bestimmte Aktivitäten wieder aufzunehmen und nachweisen, ob man entweder gegen das Virus immun ist (geimpft oder genesen) oder die Wahrscheinlichkeit sehr klein ist, dass man ansteckend ist (zeitnah getestet). Damit entspricht es dem auch von anderen Ländern angewendeten 3-G-System.

Wer sich nicht impfen lassen kann oder will, könne auch mit einem Coronatest ein Zertifikat erhalten, erklärte Bundesrat Alain Berset nach der Bunderatssitzung am Mittwoch. Selbsttests genügten wegen der zu geringen Genauigkeit allerdings nicht, um ein Zertifikat zu erhalten. Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre sollen generell kein Zertifikat benötigen.

Und so betrifft das Covid-Zertifikat die Reisebranche: Für die obligatorische Anwendung des Zertifikats sieht der Bundesrat nur wenige Teile des öffentlichen Lebens vor. Dieser so genannte rote Bereich umfasst vor allem den internationalen Personenverkehr. Es sei davon auszugehen, dass viele Staaten ein Covid-Zertifikat bei der Einreise verlangen würden.

Noch nicht klar ist damit allerdings, wie das Covid-Zertifikat im Reiseverkehr konkret angewendet wird, bzw. was es ermöglichen oder erleichtern wird. Ob etwa die Rückreise-Quarantäne generell, also auch aus Risikoländern, fallen könnte oder nur auf die neue Kategorie der «Staaten mit einer besorgniserregenden Variante» beschränkt würde.

Im Juni bereit

Die genaue Umsetzung mit den entsprechenden Verordnungsanpassungen wolle der Bundesrat am 11. Juni in die Konsultation schicken und den Entscheid am 18. Juni fällen, versprach Berset. Die ersten Zertifikate sollen ab dem 7. Juni 2021 schrittweise ausgestellt werden und spätestens Ende Juni, wenn erste Massnahmen an die Nutzung des Zertifikats geknüpft werden, der Bevölkerung zur Verfügung stehen.

Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) sei daran, das Zertifikat EU-kompatibel, sicher und möglichst einfach umzusetzen. «Die Arbeiten schreiten planmässig voran», so Berset. Der Quellcode werde offengelegt. Mit dem Zertifikat setzt der Bundesrat einen Auftrag des Parlamentes um, das in der Frühjahrssession 2021 eine neue Bestimmung in das Covid-19-Gesetz aufgenommen hat. (TI)