
Anbieter von Flugangeboten müssen ab 2027 die durch einen jeweiligen Flug voraussichtlich verursachten Emissionen in ihren Flugangeboten angeben. Dies schreiben das CO2-Gesetz und die dazugehörige CO2-Verordnung vor. Zu den Anbietern gehören Fluggesellschaften, Reisebüros und Online-Reiseveranstalter.
Inzwischen wurde die finale Vollzugshilfe veröffentlicht, die auch einige kritische Punkte des Schweizer Reise-Verbands berücksichtigt.
Stellungnahme des SRV
Seit Juli 2025 steht der SRV im Austausch mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) zur geplanten CO₂-Angabepflicht bei Flugangeboten. Zum ersten Entwurf der Vollzugshilfe hat der Verband eine ausführliche Stellungnahme eingereicht und dabei zahlreiche kritische Punkte aus Sicht der Branche eingebracht.
In der finalen Vollzugshilfe wurden zwei zentrale Anliegen des SRV berücksichtigt:
- Die ursprünglich vorgesehene Einschränkung auf Anbieter «mit Sitz in der Schweiz» wurde gestrichen.
- Gemäss Teilrevision der CO₂-Verordnung sind nun die Luftfahrzeugbetreiber verpflichtet, die erforderlichen Emissionsdaten an Reiseveranstalter weiterzugeben.
Die praktische Umsetzung der Branche
Im Februar trafen sich SRV-Vertreter*innen – Geschäftsführerin Andrea Beffa, Ressortleiter Politik André Lüthi und Präsident Martin Wittwer – mit dem UVEK-Generalsekretär Yves Bichsel, um praktische Umsetzungsfragen zu besprechen. Unterstützung erhielt der Verband dabei massgeblich von Nationalrat Lars Guggisberg.
Für die Schweizer Reisebüros und Reiseveranstalter bedeutet dies, dass die CO₂-Emissionen gemäss Vollzugshilfe auszuweisen sind, sofern die entsprechenden Daten von den Airlines zur Verfügung gestellt werden.
Die Verpflichtung zur Angabe der CO₂-Emissionen gemäss der nun veröffentlichten Vollzugshilfe tritt per 1. Januar 2027 in Kraft.
In den kommenden Wochen wird der SRV en Webinar mit Umsetzungstipps und Hintergrundinformationen anbieten. Das genaue Datum ist noch nicht bekannt. (TI)








