Späteres Inkasso schont Liquidität der Reisebüros

SRV und Garantiefonds verschaffen Retailern Luft.
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Der Garantiefonds der Schweizer Reisebranche schiebt den vorgeschriebenen Zeitpunkt für das Inkasso des Reiseveranstalters gegenüber einem Teilnehmer von 14 Tagen auf 7 Tage vor dem Abreisedatum hinaus. Der Schweizer Reise-Verband (SRV) hatte dieses Vorgehen vorgeschlagen. Damit könne verhindert werden, dass Reisen, die kurzfristig annulliert werden müssen, den Retailern belastet werden, um anschliessend wieder gutgeschrieben zu werden. Dies würde die Liquidität der Reisebüros in Gefahr bringen.

Entsprechend dem vorübergehenden Entgegenkommen des Garantiefonds hat der SRV die grossen Reiseveranstalter Hotelplan, DER Touristik Suisse, TUI, Globetrotter, Knecht Reisen und alle TTS-Veranstalter, FTI und Bentour ersucht, die Belastungen mit Business Direct Debit (genannt: BDD)/Lastschriftverfahren mit Widerspruchsrecht (genannt: LSV+) bzw. das Inkasso ohne BDD/LSV+ vorübergehend anzupassen. Auch alle anderen Reiseveranstalter werden ersucht, so vorzugehen. Die Änderung der kumulativen Voraussetzung für die Geltendmachung einer Schadloshaltung gegenüber dem Garantiefonds gilt ab sofort bis zum 20. April 2020. (TI)