SRV gibt Update zu den Änderungen der Mehrwertsteuer

Nach Rückfrage bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) betreffend Änderungen der Mehrwertsteuer für die Reisebranche, hat der SRV nun einen Zwischenbericht erstellt.
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Wie TRAVEL INSIDE Anfang Januar berichtete, kann sich gemäss dem SRV im Jahr 2025 für die Reisebranche in Bezug auf die Mehrwertsteuer einiges ändern. Die definitiven Änderungen hätten im Januar berichtet werden müssen.

Der SRV hat deshalb bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) Rückfrage betreffend den Änderungen bei der Mehrwertsteuer gestellt. Diese hat ergeben, dass die definitive Publikation erst im März erfolgen wird.

Der SRV hat daraufhin einen Zwischenbericht erstellt:

«Gestützt auf dem neuen Artikel 21 Abs. 2 Ziff. 31 MWSTG können sich Reisebüros aus dem Mehrwertsteuer-Register austragen lassen. Die exakten Regelungen sind aber leider noch nicht publiziert.

Spielt ein Reisebüro mit dem Gedanken, sich eventuell austragen zu lassen, empfiehlt es sich, bereits heute auf den Rechnungen nicht mehr auf die MWST hinzuweisen. Denn es gilt: ausgewiesene MWST = geschuldete MWST. Es gibt keine Verpflichtung, auf der Rechnung die MWST auszuweisen. Diese muss lediglich für einen steuerpflichtigen Empfänger aufgeführt sein, damit er die Vorsteuer geltend machen kann.

Entscheidet man sich nach Publikation der definitiven Regelungen gegen eine Austragung aus dem Register, kann die MWST wieder auf den Rechnungen aufgeführt werden. Die inzwischen ohne MWST ausgestellten Rechnungen stellen für das Reisebüro kein Problem dar.» (TI)