SRV: Seco nimmt Stellung zur Betroffenheit der Reisebüros

Auf die Anfrage zur Abgabe von Gutscheinen mit einer Staatsgarantie wurde bisher keine Zusage ausgesprochen.

Der SRV informiert seine Mitglieder über die Anfrage des Verbands beim Seco zur Abgabe von Gutscheinen mit einer Staatsgarantie. Zu diesem Thema wurde jedoch bisher keine Zusage ausgesprochen. Das Seco hat aber dem Verband eine Stellungnahme zukommen lassen. Nachstehend der Wortlaut:

«Wir anerkennen eine spezifische Betroffenheit der Reisebürobranche. Basierend auf intensiven Abklärungen in den letzten Tagen, können wir Ihnen folgende Antwort auf Ihre Anfrage geben.

Um es den Reisebüros ohne Parlamentsbeschluss zu erlauben, Gutscheine auszugeben (anstelle von Barauszahlungen) bräuchte es eine Notverordnung. Gegen eine notrechtliche Lösung, haben wir Bedenken. Die Voraussetzungen für eine Notverordnung gestützt auf Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung, insbesondere die erforderliche sachliche Dringlichkeit, sind aus unserer Sicht im vorliegenden Fall nicht erfüllt.

Um zu verhindern, dass die Reisebüros durch die Geltendmachung der Ansprüche der Konsumenten trotz der Möglichkeit der Überbrückungsdarlehen (basierend auf den Beschlüssen des Bundesrates vom 20. bzw. 25. März) in eine Insolvenz geraten, beabsichtigen das Seco und das für das Pauschalreisegesetz zuständige Bundesamt für Justiz dem Bundesrat einen vorübergehenden Betreibungsstillstand für gebuchte Reisen gemäss Artikel 62 SchKG vorzuschlagen. Konkret würde dies heissen, dass der bereits bestehende generelle Betreibungsstillstand (bis 19. April) spezifisch für die Reisebürobranche verlängert wird. Geschähe dies, könnte ein Reisebüro zwar betrieben werden, ein Zahlungsbefehl kann ihm aber nicht zugestellt werden. Auch eine Konkurseröffnung wäre ausgeschlossen.

Sollte der Bundesrat eine solche spezifische Verlängerung des Betreibungsstillstandes für die Reisebürobranche beschliessen, würde die notwendige Zeit zur Verfügung stehen, um eine nachhaltige Lösung zu suchen, dies unter Einbezug der Reisebürobranche sowie der Konsumentenseite. Wir gehen davon aus, dass hierfür auf politischer Ebene eine Anpassung des Pauschalreisegesetzes nötig sein dürfte und werden die entsprechenden Vorarbeiten rasch an die Hand nehmen.»

Die Möglichkeit einer Verlängerung des Betreibungs-Stillstands hat Bundesrat Guy Parmelin gestern in seiner Medienkonferenz erwähnt und verlauten lassen, dass bis zum 15. April geprüft wird diesen für die Reisebranche zu verlängern. Gemäss SRV würde dies die notwendige Zeit einräumen um eine mögliche Anpassung des Pauschalreisegesetzes (PRG) rückwirkend auszuarbeiten. Gleichzeit, so der SRV, helfe es der Branche die Kunden betreffend Bar-Rückerstattung bis zum genehmigten Datum vertrösten zu können. (TI)