Südafrika öffnet die Grenzen am Wochenende

Reisende müssen einen negativen Corona-Test vorlegen oder in Quarantäne.
Elefantenpirsch im Krüger Nationalpark Südafrika.

Die Regierung Südafrikas lockert die Corona-bedingten Reiserestriktionen und öffnet ab dem 20. September 2020 seine Grenzen für internationalen Tourismus. Mit dem «Level 1» der «Risikobereinigten Strategie» werden die Beschränkungen für internationale Reisen schrittweise und vorsichtig aufgehoben. Zu den aktualisierten Vorschriften werden in den nächsten Tagen noch detaillierte Informationen von den einzelnen Ministern erwartet.

Südafrika habe ein relativ niedriges Infektionsniveau und das Gesundheitssystem mit ausreichenden Kapazitäten ausgestattet, schreibt das South African Tourism Team. Für die Schweiz ist Südafrika seit Montag kein Risikoland mehr, es wurde von der Rückkehrer-Quarantäneliste gestrichen.

Ein- und Ausreisen können nur über einen der drei Hauptflughäfen erfolgen: OR Tambo in Johannesburg, Cape Town International Airport und King Shaka International Airport in Durban. Erdgebundene Reisen können nur über einen Grenzübergang erfolgen, der während der vorausgegangenen Restriktionen in Betrieb war.

Bei Ankunft in Südafrika müssen Reisende ein negatives Covid-19-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden vor Abflug ist. Sollte ein Reisender vor Abreise nach Südafrika keinen Covid-19-Test durchgeführt haben, muss er auf eigene Kosten in obligatorischer Quarantäne bleiben. Alle Reisende werden bei Ankunft auf Symptome überprüft. Sollten Symptome auftreten, besteht Quarantäne-Pflicht, bis ein wiederholter Covid-19-Test durchgeführt wird und das Ergebnis vorhanden ist. Alle Reisenden werden gebeten, die mobile App Covid Alert South Africa zu installieren.

Weiterhin gilt eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit, die Wahrung des Abstandes/Social Distancing, regelmässiges Händewaschen oder das Verwenden von Desinfektionsmittel – und die Benutzung der Covid Alert South Africa App. Südafrika hat auch weiterhin eine Ausgangssperre, mit jetzt weiter gelockerten Zeiten, zwischen Mitternacht und 4 Uhr morgens. Im Einzelhandel ist der Verkauf von Alkohol für den Eigenverbrauch jetzt von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr gestattet. Alkohol darf nur in zugelassenen Betrieben und unter strikter Einhaltung der Ausgangssperre vor Ort konsumiert werden. (TI)