Thai Airways-Gläubiger müssen zu thailändischem Konkursverwalter

Nur mit neuen Ticketverkäufen können Agenturen die ausstehenden Rückerstattungen von Thai Airways einfordern.
©màd
©Thai Airways

Reisebüros, die die Thai Airways auf Rückerstattung von nicht benutzten Flugtickets, coronabedingt, betrieben haben, müssen sich an die thailändische Konkursverwaltung wenden. Eine entsprechende Mitteilung erhielt Travac Business Travel AG vom Betreibungsamt Zürich 1.

Mit dem Urteil des Bezirksgericht Zürich vom 17. Juni 2022 über die Thai Airways International Public Company Limited, Zweigniederlassung Zürich, anerkannte es den thailändischen Nachlassvertrag. Dieser Nachlassvertrag ist für sämtliche Gläubiger verbindlich, deren Forderung vor der Bewilligung der Stundung oder seither ohne Zustimmung des Sachwalters entstanden.

Rückerstattungen nur gegen neue Verkäufe

Gemäss Thai Airways in Zürich hatte bis Ende 2021 jede Station ein gewisses Budget für Rückerstattungen und konnte lokal entscheiden, welche Erstattungen geleistet werden. Seit Januar 2022 ist aber ein neues, weltweit gültiges Rückerstattungsmodell in Kraft, welches Erstattungen nur bei neuen Verkäufen vorsieht. Dieses Modell sieht Folgendes vor:

  • Sobald ein Thai-Ticket über BSP abgerechnet wurde, werden fix zweieinhalb Prozent der von Thai an die Agentur geschuldeten Summe erstattet.
  • Die Agentur kann zusätzlich 20 bzw. 40% vom monatlichen BSP-Umsatz auf Thai Airways zugunsten der Forderung bekommen. D.h. wenn beispielsweise ein BSP-Umsatz von CHF 15’000 in einem Monat abgerechnet wird, fliessen davon 40%, also CHF 6000 direkt in die Rückerstattungen.

Thai Airways argumentiert, es gehe immer noch darum das Überleben der Firma zu sichern. Man sei sich aber bewusst, dass dies für die Agenturen sehr unbefriedigend ist.

Philippe Zbinden, Geschäftsführer von Travac Business Travel AG, findet sowohl das Urteil des Bezirksgerichts als auch das von Thai Airways eingeführte Rückerstattungsmodell unhaltbar. Aus seiner Sicht hätte die Politik bzw. die Behörden, sprich das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) einschreiten und Thai Airways die Landrechte verwehren müssen, solange nicht alle Rückerstattungsforderungen erledigt seien. Skandinavische Länder hätten dies entsprechend gehandhabt, so Zbinden. (BRA)