
Die thailändische Regierung verkürzt für 60 Länder die Aufenthaltsdauer ohne Visum, wie bereits im Frühling 2026 bekannt wurde (TRAVEL INSIDE berichtete). Auch die Schweiz ist auf der Liste. Bis anhin konnten Schweizer Tourist*innen bis zu 60 Tage lang ohne Visum im Land bleiben.
Nun wurden die neuen Einreisebestimmungen im thailändischen Amtsblatt ‘Royal Gazette’ veröffentlicht, womit endlich festgelegt ist, wann die neue Regelung in Kraft tritt: Ab dem 15. September 2026 ist für Schweizer Staatsangehörige ein visumfreier Aufenthalt nur noch 30 Tage lang gültig.
Die neuen Regelungen sollen verhindern, dass geschäftliche Aufenthalte als touristische Reisen ausgegeben werden und somit der Regierung mehr Kontrolle geben. Die Visumbefreiung gilt denn neuerdings auch ausschliesslich für touristische Zwecke. Andere Tätigkeiten im Land verlangen nach einem Visum.
Eine einmalige Verlängerung des Aufenthalts um zusätzliche 30 Tage kann beantragt werden.
Weitere Staatsangehörige betroffen
Inhaber*innen von Pässen oder Reisedokumenten aus 60 Ländern und Gebieten von der Visumpflicht für touristische Zwecke befreit und dürfen sich bis zu 30 Tage in Thailand aufhalten. Die Liste der Länder hat sich seit dem Mai verändert: Neu können sich auch Staatsangehörige von Indien, Kroatien, Bulgarien, Zypern, Malta und der Malediven bis zu 30 Tage ohne Visum im Land aufhalten. Die vollständige Liste ist HIER verfügbar.
Bei Einreise über Landgrenzübergänge dürfen Reisende, die die 30-tägige Visumbefreiung in Anspruch nehmen, in der Regel maximal zweimal pro Kalenderjahr nach Thailand einreisen. Diese Beschränkung gilt nicht für Staatsangehörige von Malaysia, Brunei Darussalam, Indonesien und Singapur.
Für Inhaber von Pässen oder Reisedokumenten der Seychellen und Mauritius gilt eine nur 15-tägige Visumbefreiung. Reisende, die im Rahmen dieser Befreiung über Landgrenzübergänge einreisen, dürfen dies in der Regel höchstens zweimal pro Kalenderjahr tun, ausser für Staatsangehörige, die vom Minister ausdrücklich benannt werden.
Das Visum bei Ankunft gilt für Inhaber*innen von Pässen oder Reisedokumenten aus Aserbaidschan, Belarus und Serbien. (TI)








