Thailand will Flugreisende bei Verspätungen besser entschädigen

Wenn sich internationale Flüge ohne Verankündigung verspäten oder annulliert werden, haben Reisende in Thailand neu Anspruch auf finanzielle Entschädigungen.
Flughafen in Bangkok. ©Unsplash/Markus Winkler

Wie die thailändische Zivilluftfahrtbehörde (Civil Aviation Authority of Thailand, CAAT) bekanntgab, sollen die neuen Regelungen bereits am 20. Mai 2025 in Kraft treten. Thailand setzte sich mit diesen neuen Regelungen für den Schutz von Flugreisenden ein und passe sich an internationale Standards an.

Betroffene Reisende von internationalen Flügen, die bereits auf den Flughäfen angekommen sind und nicht vorher über Flugverspätungen oder -annullierungen informiert wurden, erhalten nun Anspruch auf verschiedene Leistungen.

Kostenloses Essen und Getränke bei Verspätung von über zwei Stunden

Bei einer Verspätung von über zwei Stunden ist die Fluggesellschaft verpflichtet, den Gästen kostenlos Essen und Getränke für die Wartezeit anzubieten. Auch haben die Fluggäste Anspruch auf kostenlose Kommunikationskanäle wie Telefon und E-Mail.

Zusätzliche finanzielle Entschädigungen bei mehr als fünf Stunden 

Bei Verspätungen von mehr als fünf Stunden müssen die Fluggesellschaften den Reisenden  innerhalb von 14 Tagen zusätzlich eine Entschädigung von mindestens 1500 Baht (umgerechnet rund CHF 38.00) in bar oder in Form einer Gutschrift, Reisegutscheinen, Flugmeilen oder Ähnlichem leisten.

Bei Flugverspätungen von mehr als 10 Stunden müssen die Fluggesellschaften innerhalb von 14 Tagen zusätzlich je nach Flugdistanz eine Barentschädigung in Höhe von 2000 bis 4500 Baht (rund CHF 50.00 bis 113.00), Reisegutscheine, Flugmeilen oder Äquivalente bereitstellen. Passagiere, die ihre Reisepläne stornieren, erhalten ein Anrecht auf Erstattungen.

©Government of Thailand
Das gilt bei Flugannullierungen

Wie die Bangkok Post schreibt, müssen die Fluggesellschaften im Falle von Flugannullierungen die gleiche Unterstützung leisten wie bei Flugverspätungen von mehr als 10 Stunden, es sei denn, sie stornieren die Flüge mindestens sieben Tage im Voraus. Ausserdem müssen die Fluggesellschaften den Reisenden bei Bedarf eine Unterkunft und einen Shuttle-Service zur Verfügung stellen.

Regelungen bei Inlandsflügen

Bei Inlandsflügen steigt die Barentschädigung von 600 auf 1200 Baht bei Flugverspätungen von mehr als fünf Stunden und von 1200 auf 1500 Baht bei Flugausfällen. Ansonsten können die Fluggesellschaften Gutscheine, Reisegutscheine, Flugmeilen oder ähnliches anbieten. Diese Unterstützung gilt nicht, wenn die Flugänderungen auf unerwartete externe und unvermeidbare Faktoren zurückzuführen sind.

Gilt auch für Verspätungen auf dem Rollfeld

Gemäss der Bangkok Post gilt die neue Regelung auch für Fluggäste, deren Flüge sich verspäten, wenn sie an Bord sind (Verspätung auf dem Rollfeld). In diesem Fall müssen die Kabinen der Fluggäste belüftet und klimatisiert sein und sie müssen Zugang zu den Flugzeugtoiletten haben.

Beträgt die Verspätung auf der Rollbahn mehr als drei Stunden und gibt es keine Startzeit, müssen die Fluggäste das Flugzeug verlassen dürfen, es sei denn, dies würde die Sicherheit oder die Flugverkehrskontrolle beeinträchtigen.

Wann greifen die EU-Regeln? 

Die europäischen Fluggastrechte, die auch für die Schweiz gelten, regeln das Recht auf Entschädigungen bei grossen Verspätungen und Annullierungen im internationalen Vergleich bereits sehr umfangreich. Sie sind unabhängig von der jeweiligen Airline gültig, greifen aber nur, wenn der Flug von einem Flughafen in der EU startet oder die Airline ihren Sitz in der EU hat.

Schweizer Reisende können beispielsweise von den neuen Regelungen profitieren, wenn sie ihren Rückflug von Thailand mit Thai Airways antreten oder bei Inlandsflügen. (TI)