Thomas-Cook-Pleite: Konkursverwalter will Geld von Reisebüros

SRV rät, die Forderungen als unhaltbar zurückzuweisen.
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Totgegeglaubte leben länger – jetzt hat sich Thomas Cook in der Schweiz fast zwei Jahre nach dem Pleite-Knall zurück gemeldet. Beziehungsweise der Konkursverwalter des im Herbst 2019 in die Insolvenz gegangenen Reiseveranstalters, über den immer noch ein Liquidationsverfahren läuft.

Mit einem Brief fordert die Anwaltskanzlei Baur Hürlimann in Zürich von Reisebüros Geld ein, welches der konkursiten Firm Thomas Cook Service AG bzw. deren Konkursmasse aus nicht erbrachten Leistungen zustehen sollen. Bei den Summen, die auf dem Spiel stehen, geht es um fünfstellige Beträge.

«Forderungen unhaltbar»

Viele Reisebüro-Inhaber traf natürlich fast der Schlag: Schliesslich haben sie selber noch Forderungen an den untergegangenen Veranstalter. Und zwar oft in ebensolcher Grössenordnung.

Die betroffenen Reisebüros haben in der Zwischenzeit die Branchenverbände SRV und STAR alarmiert. «Unsere juristischen Abklärungen haben ergeben, dass diese Forderungen unhaltbar sind», schreibt nun der Schweizer Reise-Verband (SRV) in einer Mitteilung an seine Mitglieder.

Sie müssten nur bezahlt werden, wenn die Leistungen von Thomas Cook auch bezogen wurden, hält der SRV fest. Sie müssten nicht bezahlt werden, wenn die vereinbarte Leistung, nämlich die bei Thomas Cook gebuchten Reisen, von Thomas Cook nicht erbracht worden ist.

Reisebüros haben selber noch Rechnungen offen

Bei den Forderungen an die Reisebüros soll es zum Teil um Reisen gehen, die gar nicht mehr angetreten wurden, bzw. von Thomas Cook oder einer im Strudel mitgerissenen Tochter gar nicht mehr durchgeführt werden konnte. Ausserdem könnte es technisch auch um Geld gehen, das Reisebüro im LSV-Verfahren nicht mehr an Thomas Cook freigegeben haben, weil sie Leistungsträger wie Hotels aus Goodwill direkt bezahlen mussten.

Dies damit ihre Kunden nicht von Hoteliers am Ferienort quasi in Geiselhaft genommen wurden, weil Thomas Cook nicht mehr bezahlte. Dafür haben die Reisebüros ihrerseits Rechnungen an Thomas Cook offen.

Forderungen lassen sich nicht zuordnen

Besonders stossend für die Reisebüros: Viele von ihnen haben die Kunden für nicht mehr durchgeführte Thomas-Cook-Reisen freiwillig entschädigt oder Leistungsträger bei laufenden Reisen bezahlt, obwohl eigentlich Thomas Cook als Veranstalter gegenüber den Kunden in der Pflicht gestanden hätte.

Sehr schlecht bei den Reisebüros angekommen ist auch die Art und Weise der Forderung aus der Anwaltskanzlei. Als Konkursverwalterin fordert sie unspezifizierte Beträge ein – ohne jegliche Angabe, welche Reisen oder Kunden sie betreffen sollen. Unmöglich also, den Summen die entsprechenden Geschäftsvorgänge zuzuordnen. Für eine renommierte Kanzlei ein zumindest seltsames Vorgehen.

Der SRV rät darum, die Forderungen schriftlich zurückzuweisen. Ein Musterschreiben als Antwort auf die Forderung des Konkursverwalters Baur Hürlimann stellt er zur Verfügung. (TI)