TI-Umfrage: Braucht es eine Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung?

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Der Bundesrat hat am 23. Juni 2021 die Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) auf 24 Monate erhöht. Damit können Unternehmen, die gleich zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 auf Kurzarbeit gingen, bis Ende Februar 2022 die staatliche Unterstützung beziehen.

Diese Verlängerung läuft also nur noch bis zum 28. Februar 2022. Danach soll zum heutigen Stand mit der KAE Schluss sein. Aus diesem Grund müssen Unternehmen bereits heute planen. Sie müssen sich jetzt fragen, ob sie Leute entlassen wollen, sollte die Kurzarbeit im kommenden Frühling auslaufen.

Entlassungen benötigen monatelange Vorlaufzeit, wegen der üblichen Kündigungsfristen. Dazu kommt noch: Kündigungen auf den Frühling müssten kurz vor Weihnachten ausgesprochen werden, das macht kein Arbeitgeber gern, denn es kommt eher schlecht an. Das heisst, ein Unternehmen, was wegen Ende KAE Mitarbeiter entlassen muss/will, müsste die Kündigung bis Ende November aussprechen.

Ausserdem reicht die Wintersession des Parlaments, die erst Ende November beginnt, zeittechnisch nicht mehr für eine erneute Verlängerung der KAE.  Daher müsste die Verlängerung noch in der laufenden Herbstsession thematisiert werden.

Doch was denken Sie – ist die Schweizer Reisebranche überhaupt noch länger auf die Unterstützung des Bundes angewiesen? Braucht es überhaupt eine erneute Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung?

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Ist eine Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung für die Schweizer Reisebranche notwendig?

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