Die EU-Wettbewerbshüter haben die jüngste Tranche der deutschen Staatshilfen von EUR 1,25 Mia. für den Touristikkonzern TUI genehmigt. Sie ist nach Auffassung der EU-Kommission «erforderlich, geeignet und angemessen», um eine «beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats» zu beheben, sagt die zuständige EU-Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager.
Der Staat werde «für das von den Steuerzahlern getragene Risiko eine hinreichende Vergütung erhalten und die Unterstützung mit Auflagen verbinden, um mögliche Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen». Zum Hilfspaket des Staats gehört eine stille Beteiligung in Höhe von EUR 420 Mio., die in Eigenkapital der TUI wandelbar ist. Dazu kommt eine nicht wandelbare stille Beteiligung von bis zu EUR 680 Mio. sowie eine wandelbare Optionsanleihe in Höhe von EUR 150 Mio.