Das sagt der SRV zum Ende des Testregimes

«Diese Entscheidung ist von enormer Bedeutung für unsere Branche.»
Der neue SRV-Vorstand 2021/22 (von links), Walter Kunz (GF), Tim Bachmann, Stéphane Jayet, Roger Geissberger, Natalie Dové, Martin Wittwer (Präsident), Birgit Sleegers, André Lüthi, Jacqueline Ulrich, Olivier Emch und Dieter Zümpel.

Geimpfte und Genesene müssen ab dem 22. Januar 2022 bei der Rückreise aus dem Ausland keinen PCR- oder Antigentest mehr vorweisen. Somit gilt für die Rückreise in die Schweiz die 3G-Regel (genesen, geimpft oder getestet).

Der SRV hat sich beim BAG und beim Sekretariat von Bundesrat Alain Berset unermüdlich für die Abschaffung des Testregimes eingesetzt. 

«Wir haben in den vergangenen Tagen alles unternommen, um eine breite Allianz zu finden. Wir möchten die Arbeit der Kantonalen Taskforces verdanken, denen wir ein Schreiben zur Verfügung gestellt haben, das umgehend und noch rechtzeitig während der Vernehmlassung den kantonalen Behörden zugestellt wurde. Gemeinsam haben wir es geschafft, auf breiter Front gegen das bisherige Testregime anzukämpfen und es rückgängig zu machen», schreibt der Schweizer Reise-Verband seinen Mitgliedern.

«Diese Entscheidung ist von enormer Bedeutung für unsere Branche. Die Kunden werden jetzt wieder ihre Buchung tätigen können, ohne befürchten zu müssen, vor Ort «stecken» zu bleiben. Die Reisebranche konnte dank der grosszügigen finanziellen Unterstützung durch Bund und Kantone während der schwierigen Pandemiezeit die Arbeitsplätze erhalten. Wir möchten dies wieder möglichst schnell aus eigener Kraft schaffen. Danke an alle Beteiligten, die zu diesem Erfolg beigetragen haben, für die ausgezeichnete Zusammenarbeit», fügt der SRV an.

Verordnung über Härtefallmassnahmen

Der Bundesrat hat im Dezember beschlossen, dass Härtefallhilfen zur Abfederung von Notlagen aufgrund von Covid-bedingten Umsatzeinbussen ab dem Jahr 2022 neu geregelt werden sollen. 

Der SRV wurde in das Konsultationsverfahren miteinbezogen und wird fristgerecht bis zum 24. Januar Stellung beziehen. Die Verordnung wird dem Bundesrat am 2. Februar vorgelegt. Der Schweizer Reise-Verband wird sich diesbezüglich weiterhin einsetzen und die Branche auf dem Laufenden halten. (TI)