Deutsche Reisebüros atmen auf

Etappensieg für die Branche in den Diskussionen rund um die EU-Pauschalreiserichtlinie.

In Deutschland sorgt die Umsetzung der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie weiterhin für viel Aufsehen. Einer der grossen Diskussionspunkte ist die Neuerung, dass Reisebüros wie ein Pauschalreise-Veranstalter haften müssen, wenn sie Kunden einzelne Bausteine wie Flug und Hotel im Paket verkaufen – ein Umstand, der in der Schweiz ja schon längst Tatsache ist. Um dies zu vermeiden, müssten die Reisebüros die einzelnen Leistungen auch einzeln verrechnen und einkassieren. Diese getrennten Bezahlvorgänge sorgten für massive Kritik aus der Branche.

Nun aber kann der Deutsche Reiseverband DRV einen Erfolg vermelden. Offenbar zeigt sich die EU-Kommission damit einverstanden, dass Reisebüros künftig mehrere Bausteine vermitteln können und der Kunde am Ende nur einmal den Gesamtbetrag bezahlen kann. Die getrennten Bezahlvorgänge für Einzelleistungen sind damit vom Tisch. «Das heisst in der Praxis, dass die Reisebüros ihr Geschäftsmodell im Grossen und Ganzen so weiterführen können wir bisher», freut sich DRV-Präsident Norbert Fiebig.

Ob die EU-Pauschalreiserichtlinie früher oder später auch in der Schweiz übernommen wird, ist noch ungewiss. Allerdings hat der Schweizer Reise-Verband kürzlich mitgeteilt, dass die Richtlinie vom Gemischten Ausschuss Schweiz–EU Ende 2016 nicht auf die Liste der zu übernehmenden Rechtsakte gesetzt wurde. Im Moment ist also keine Übernahme geplant – dies könne sich aber wieder ändern.