85-Millionen-Klage: Germania zieht Urteil weiter

Das Zürcher Handelsgericht entschied in einem ersten Urteil zugunsten von Hotelplan Suisse.

Im Fall Germania Flug AG gegen Hotelplan Suisse ist ein erstes Urteil gefällt worden. Das Handelsgericht Zürich weist eine 85-Millionen-Franken-Klage der Fluggesellschaft ab. «Wir haben das vorliegende Urteil zur Kenntnis genommen und bedauern die Entscheidung des Gerichts», teilt Germania mit. Bei Hotelplan Suisse will man den Entscheid nicht gross kommentieren: «Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weshalb wir uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht dazu äussern. Wir wollen das Urteil zuerst in Ruhe studieren», so Michèle Hungerbühler,  Corporate Communications & Sustainability.

Um was geht es?
Hotelplan Suisse hatte die bestehenden Charterverträge per 31. Oktober 2015 und damit kurz nach der Aufnahme des Charterflugbetriebs gekündigt. Der Veranstalter stützte sich dabei auf eine Klausel in den Verträgen, die ein ausserordentliches Kündigungsrecht bei Nichtdurchführung einer bestimmten Anzahl von Flügen vorsieht. Germania wehrte sich gegen diese Kündigung und machte geltend, sie sei zur Durchführung der fraglichen Flüge vertraglich nicht verpflichtet gewesen. Vielmehr habe sie die Flüge aufgrund fehlender Slots an den Flughäfen – insbesondere in Zürich – nicht durchführen können.

Germania muss eine Million Franken zahlen
Diese Argumentation liess das Handelsgericht nicht gelten. Aufgrund der Ausführungen von Germania sei nicht klar, ob diese die Flüge zu bestimmten Uhrzeiten hätte fliegen müssen und ob zu diesen Uhrzeiten tatsächlich keine Slots zur Verfügung gestanden hätten. Ausserdem gelangt das Handelsgericht «nach einer ausführlichen Auslegung der Charterverträge» zum Schluss, dass aufgrund der vertraglichen Abmachungen sämtliche Flüge – mit oder ohne Slots – durch Germania zu erbringen gewesen wären. «Da die Fluggesellschaft gewisse Flüge zugestandenermassen nicht geflogen hatte, erachtet das Handelsgericht die daraus folgende Kündigung des Schweizer Reiseveranstalters als zulässig», so das Gericht abschliessend. Es verpflichtet Germania zur Zahlung einer Gerichtsgebühr von CHF 500’000 sowie einer Parteientschädigung für Hotelplan von CHF 500’000.

Zieht Germania vor Bundesgericht?
Gegen das Urteil kann innert 30 Tagen Beschwerde ans Bundesgericht erhoben werden. Germania scheint diese Option zu prüfen: «Nach Prüfung der Urteilsbegründung können wir mitteilen, dass wir entsprechende Rechtsmittel einlegen werden. Zu den Einzelheiten können wir uns, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, nicht weiter äussern», teilt ein Sprecher mit. Gemäss Zürcher Handelsgericht wäre demnach die einzige Möglichkeit – abgesehen von einer Revision – der Weg ans Bundesgericht, welches einen endgültigen Entscheid fällen würde. (ES/SJ)