Interhome: Bei Unzufriedenheit gibt es Geld zurück

Der Ferienhaus-Vermittler bietet neu eine kostenlose Zufriedenheits-Garantie.

Seit 1. Mai 2017 gewährt der Ferienhaus-/Ferienwohnungs-Vermittler Interhome allen Gästen weltweit neu und exklusiv eine Zufriedenheits-Garantie ohne Zusatzkosten. Das heisst: Entspricht die bei Interhome gebuchte Ferienwohnung oder das Ferienhaus nicht der Beschreibung im Internet, wird dem Kunden ein Teil des Mietpreises zurückerstattet. «Steht in der Beschreibung zur Unterkunft zum Beispiel, dass das Ferienhaus über einen Swimmingpool verfügt, kann dieser auch genutzt werden. Falls nicht, erhalten unsere Gäste je nach Umfang der Mangels einen Teil der bezahlte Miete in der Höhe von umgerechnet bis zu maximal EUR 5000 zurück», erklärt Jörg Herrmann, COO Interhome, die neue Zufriedenheits-Garantie des Ferienhausvermittlers.

Die Zufriedenheits-Garantie ist bei jeder mit Interhome getätigten Reservation ab 1. Mai 2017 im Buchungssystem – sowohl online, telefonisch als auch in den Reisebüros – automatisch integriert und ohne Zusatzkosten im Mietpreis enthalten. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Buchung der Ferienwohnung respektive dem Ferienhaus und endet 24 Stunden nach Übernahme der Ferienunterkunft. Ein Mangel liegt dann vor, wenn der Aufenthalt zu normalen Bedingungen verunmöglicht wird oder wenn bestimmte Leistungen fehlen, welche nachweislich für die Wahl der Unterkunft ausschlaggebend waren. Versicherungspartner ist die Reiseversicherung «Allianz Global Assistance». Die Abwicklung bei Reklamationen erfolgt direkt über die Versicherung. Diese entscheidet anschliessend individuell über die Höhe der Rückerstattung des Mietpreises.