JT Touristik: Sanierung soll Fortführung des Unternehmens sichern

Unklar ist, ob letztlich Kunden doch zu Schaden kommen. Kostenübernahme gilt vorerst für Reisen mit Abflug bis 14. Oktober.

Der in Deutschland und Österreich tätige Veranstalter JT Touristik mit Chefin Jasmin Taylor musste letzte Woche einen Insolvenzantrag stellen. Vor dem Hintergrund einer weiterhin fehlenden Kundengeldversicherung hat das Unternehmen am Freitag ein Sanierungsverfahren eingeleitet, bei dem der Berliner Reiseveranstalter den Geschäftsbetrieb in Eigenregie und unter Aufsicht eines Sachverwalters fortführen kann, heisst es in einer entsprechenden Meldung des Unternehmens. Über das nun eingeleitete Verfahren soll der Veranstalter den notwendigen Spielraum erhalten, um die laufenden Verhandlungen mit grösseren internationalen Investoren weiter zu führen und eine Fortführungsregelung vorzubereiten. JT Touristik erzielte im Geschäftsjahr 2016/17 rund EUR 180 Mio. Umsatz.

In der Mitteilung vom Freitagabend heisst es weiter, dass Reisenden, die über JT Touristik Reisen bis zum 31. Oktober 2017 gebucht haben oder gegenwärtig mit Pauschalreisen des Veranstalters  unterwegs sind, kein Schaden entstehe. Alle Reisen bis zum 31. Oktober 2017 seien zu 100% durch die Generali Versicherung gedeckt. Die Reisenden bekommen entweder ihr Geld zurück oder die Versicherung sorgt dafür, dass die Reisen durchgeführt werden, so das Unternehmen. Inzwischen wurde auf der Homepage von JT Touristik eine Meldung aufgeschaltet, die besagt, dass die Generali Versicherung AG München am 1. Oktober gegenüber allen Leistungsträgern von JT Touristik schriftlich bestätigt habe, dass die Kosten für die zwischen der JT Touristik und dem jeweiligen Leistungsträger vertraglich vereinbarten Dienstleistungen (inklusive Flug) für Reisende, die bereits Reisen gebucht haben, seitens der Generali Versicherung im vollen Umfang übernommen werden. Die aktuelle Kostenübernahmeerklärung gilt für alle Reisen ab dem 29. September 2017 bis zum Abreisedatum 14. Oktober 2017. In der kommenden ersten Oktoberwoche wird entschieden, ob diese Kostenübernahmeerklärung auf Buchungen bis zum Abreisedatum 31. Oktober 2017 ausgedehnt wird. JT Touristik hat der Generali Versicherung entsprechende Vorschläge zur Durchführung aller Reisen unterbreitet. Die Entscheidung zwischen Absagen und Durchführung der Reisen werde die Generali Versicherung  in den kommenden Tagen treffen. Auf diesen Prozess habe JT Touristik gegenwärtig keinen Einfluss. Nach aktueller Einschätzung sei davon auszugehen, dass Reisen ab 1. November 2017 planmässig durchgeführt würden.

Auslöser für das sogenannte Insolvenzverfahren unter Eigenverwaltung, ist der Rückzug der Generali Versicherungs AG aus dem Geschäftsmodell der Kundengeldversicherung und die daraus resultierende Kündigung ihrer Versicherungsnehmer zum 31. Oktober 2017. Trotz intensiver Bemühungen sei es der JT Touristik GmbH bis zum 29. September 2017 nicht gelungen, eine Anschlussversicherung abzuschliessen. Infolge der Insolvenz des Leipziger Onlinereisebüros Unister hatten sich zahlreiche Versicherer aus diesem Markt zurückgezogen oder Sicherheitsleistungen mit einem Volumen angesetzt, das von der JT Touristik in der geforderten Höhe nicht zu erbringen war. Ohne die für Veranstalter von Pauschalreisen gesetzlich vorgeschriebene Versicherung kann dem Kunden kein Sicherungsschein ausgehändigt werden, so dass auch keine Zahlungen durch den Kunden vereinnahmt werden können.

Sorgen bräuchten sich auch keine Touristen zu machen, die sich derzeit mit JT Touristik in den Ferien befinden, teilt das Unternehmen weiter mit. Auch hier greife der Versicherungsschutz der Generali Versicherung. Die Versicherungsgesellschaft werde entscheiden, wie sie die Abwicklung dieser Fälle organisieren wird, heisst es weiter. Als Regulierungsstelle für die Generali Versicherung und Ansprechpartner für mögliche Kundenanfragen agiert die Europäische Reiseversicherung AG in München. (UH)