Milde Strafen im Fall Biber Travel

Geschäftsführer Marcel Waldvogel und Berater Peter Weisskopf kommen mit bedingten Geldstrafen davon. Das Verfahren wegen Betrug wurde gänzlich eingestellt.
Biber Travel Biberist

Im Herbst 2012 hatte der Fall Biber Travel in der Reisebranche hohe Wellen geschlagen. Nach dem Konkurs des Reisebüros in Biberist waren knapp 400 Meldungen bei der Polizei Kanton Solothurn eingegangen. Problematisch war vor allem, dass das Büro für einen bestimmten Zeitraum im Jahr 2012 über keine Kundengeldabsicherung verfügt hatte.

Gestern Donnerstag hat nun die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn die Ergebnisse der inzwischen abgeschlossenen Strafuntersuchung präsentiert. Demnach wurde nicht nur gegen den Geschäftsführer des Reisebüros Marcel Waldvogel ermittelt, sondern auch gegen den Berater Peter Weisskopf. Die Ermittlungen hätten gezeigt, dass es sich beim Geschäftsführer nur um den «Strohmann» gehandelt habe und dass Weisskopf faktischer Geschäftsführer war. Nach den ersten Anzeigen sei es zu Hausdurchsuchungen und Einvernahmen bekommen.

Die Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, dass die beiden Beschuldigten während knapp eines Jahres bis zur Konkurseröffnung weder Geschäftsbücher geführt noch eine Bilanz erstellt hätten. Sie werden daher wegen Unterlassung der Buchführung zu bedingten Geldstrafen verurteilt – gemäss dem «Grenchner Tagblatt» sind es 40 Tagessätze gegen Geschäftsführer Waldvogel und 130 Tagessätze gegen Berater Weisskopf. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Das Verfahren wegen Misswirtschaft und Betrugs wurde hingegen eingestellt. Für eine Verurteilung wegen Handelns in betrügerischer Absicht seien die Hürden hoch, sagt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft zum «SRF Regionaljournal Aargau Solothurn». Die Schadenssumme beträgt rund CHF 500’000; für Buchungen in den Zeiträumen, in denen eine Kundengeldabsicherung bestand, haben die Travel Professional Association und die Swiss Travel Security die Gelder schon lange zurückbezahlt.