Sanktionen bei fehlender Kundengeldabsicherung sind beschlossene Sache

Auch der Ständerat sagt Ja. Jetzt muss der Bundesrat das Pauschalreisegesetz anpassen.
V.l.: Bereits an der SRV-GV in Interlaken im November 2016 zeigten sich Max E. Katz (SRV-Präsident), FDP-Nationalrätin Christa Markwalder sowie André Lüthi (SRV-Vorstandsmitglied, Ressort Politik) zuversichtlich. ©TI

Gestern Montag, am ersten Tag der Sommersession in Bern, hat der Ständerat als letzte Instanz die Motion Markwalder ohne Gegenstimme angenommen. Die FDP-Nationalrätin Christa Markwalder hat mit ihrem Vorstoss verlangt, das «Vollzugsdefizit» des Pauschalreisegesetzes (PRG) zu beheben und dafür zu sorgen, dass wirksame Sanktionen möglich sind, wenn ein Reiseveranstalter über keine Kundengeldabsicherung verfügt. Betroffen sind auch Reisebüros, die nicht ausschliesslich Reisen vermitteln, sondern für Kunden auch selber Reisen zusammenstellen (Dynamic Packaging, Mikro-TO). Laut Walter Kunz, SRV-Geschäftsführer, gibt es heute kaum mehr ein Reisebüro, das nur als reiner Vermittler auftritt.

Der Schweizer Reise-Verband (SRV), der mit Markwalder eine bekannte Lobbyistin im Bundeshaus hat, die engagiert ihre Motion vertreten hat, zeigt sich in einer Mitteilung hoch erfreut über das Ja des Ständerates. «Die Hartnäckigkeit und die Geduld des SRV und von Christa Markwalder in den letzten drei Jahren haben sich gelohnt – ein erster wichtiger politischer Erfolg für den SRV ist somit Tatsache», erklärt André Lüthi, Fachexperte Politik im Vorstand des SRV. Bereits 2014 hatte der Bundesrat dem Parlament beantragt, die eingereichte Motion anzunehmen und zu behandeln. Nachdem der Nationalrat im letzten Spätsommer zugestimmt hat und nun auch der Ständerat Ja gesagt hat, liegt der Ball wieder beim Bundesrat.

Dieser steht nun in der Pflicht und muss dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über Pauschalreisen vorlegen, die wirksame Sanktionen beinhaltet, falls Reiseveranstalter und Reisevermittler ihre gesetzliche Sicherstellungspflicht verletzen. (UH)