So werden die Härtefallregelungen angepasst

Müssen À-Fonds-Perdu-Beiträge in bestimmten Fällen zurückbezahlt werden?

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat mehrere Änderungen am Entwurf des Bundesrates vorgenommen, namentlich bei den Härtefallregelungen.  

Die Kommission hat bei den Härtefallbestimmungen die meisten Anträge des Bundesrates angenommen, beantragt aber, dass die Unternehmen, die vor dem 1. Oktober 2020 gegründet wurden – und damit nicht mehr nur jene, welche vor dem 1. März 2020 gegründet wurden – ebenfalls berücksichtigt werden.

Ausserdem beantragt sie den Finanzierungsanteil des Bundes an den Härtefallmassnahmen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis CHF 5 Mio. von 70% auf 80% zu erhöhen. Dies generiert für den Bund zusätzliche Kosten von CHF 600 Mio., weshalb der Verpflichtungskredit von CHF 8,2 Mia. um diesen Betrag erhöht wurde.

Dazu möchte die Kommission eine Bestimmung ins Gesetz aufnehmen, die vorsieht, dass Ä-Fonds-perdu-Beiträge von mehr als CHF 1 Mio. an Unternehmen mit einem Jahresumsatz über CHF 5 Mio. in bestimmten Fällen zumindest teilweise zurückgefordert werden können. Sie hat die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Bestimmung auszuarbeiten, welche die WAK-S dann an einer zusätzlichen Sitzung zu Beginn der Frühjahrssession beraten wird. (TI)