Unister: Gläubiger können jetzt Forderungen stellen

Das Insolvenzverfahren über die Unister Holding GmbH wurde nun offiziell eröffnet.
Unister

Am Freitag wurde offiziell das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unister Holding GmbH eröffnet. Der Geschäftsbetrieb der Unister Holding gehe auch im eröffneten Verfahren in vollem Umfang weiter, informiert der Insolvenzverwalter. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter könnten trotz Wegfall des Insolvenzgeldes weiter bezahlt werden.

Die Unister Holding GmbH hatte am 17. Juli – nach dem Unfalltod ihres Geschäftsführers – Insolvenzantrag gestellt. Für den Grossteil der übrigen Unister-Gesellschaften, die im Juli Insolvenzantrag gestellt haben, wird die Verfahrenseröffnung für Ende September erwartet.

«Lag im vorläufigen Verfahren der Schwerpunkt vor allem auf der Sicherung des laufenden Geschäftsbetriebs und des vorhandenen Vermögens, kann nun auch die systematische und umfassende Aufarbeitung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft beginnen», teilt der Insolvenzverwalter mit. Die Gläubiger können erst im eröffneten Insolvenzverfahren ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Dazu werden in den kommenden Wochen sämtliche Gläubiger der Unister Holding GmbH vom Insolvenzverwalter angeschrieben.

Weiter auf Investorensuche
Unterdessen werden die Verhandlungen mit den möglichen Investoren fortgesetzt. «Wir erwirtschaften mit dem operativen Geschäft positive Erträge», so der Insolvenzverwalter. Damit sei man in der Lage, auch über den Insolvenzgeldzeitraum hinaus die Gruppe unter Vollkosten fortzuführen.