Unister-Manager zu Bewährungsstrafen verurteilt

Ihnen wird unter anderem gewerbsmässiger Betrug in 41’400 Fällen vorgeworfen.
Unister

Mit Bewährungs- und Geldstrafen ist gestern Montag nach fast einem Jahr der Prozess gegen zwei ehemalige Manager des Leipziger Unister-Konzerns zu Ende gegangen. Laut der «Leipziger Volkszeitung» verurteilte das Landgericht Leipzig den früheren Chef der Flugsparte, Holger Friedrich, zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. Zudem muss er als Auflage EUR 8’000 an die Leipziger Verbraucherzentrale zahlen. Der einstige Gesellschafter Daniel Kirchhof wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ausserdem muss er eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen à EUR 40 (insgesamt EUR 8’000) zahlen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für Friedrich eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren ohne Bewährung gefordert. Bei Kirchhof fiel die Geldstrafe um EUR 7400 geringer aus. Dem ehemaligen Flugchef honorierte das Gericht vor allem dessen Teilgeständnis. Bei Kirchhof wurde berücksichtigt, dass er nach der Insolvenz von Unister sein Vermögen verloren habe und nun von vorn beginnen müsse.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich beide Manager wegen des sogenannten Runterbuchens von Flugtickets in rund 41’400 Fällen des gewerbsmässigen Betrugs strafbar gemacht haben. Kirchhof sei zudem wegen des unerlaubten Vertriebs von Versicherungen und der Beihilfe zum Hinterziehen von Versicherungssteuer schuldig. Beide kündigten nach der Urteilsverkündung eine Revision an. (TI)