Wichtiger Etappensieg für PRG-Motion: wirksame Sanktionen rücken näher

Die vom Bundesrat beantragte Annahme der Motion Markwalder zum Bundesgesetz über Pauschalreisen hat den Nationalrat passiert.
Nationalratssaal
© Parlamentsdienste 3003 Bern/Béatrice Devènes

Gestern Mittwoch, 14. September 2016, hat die Motion Nr. 14.3801, «Bundesgesetz über Pauschalreisen. Vollzugsdefizit beheben», die von der aktuellen Nationalratspräsidentin Christa Markwalder (FDP/BE) am 24. September 2014 eingereicht wurde, eine wichtige Hürde genommen. Nachdem der Bundesrat am 12. Dezember 2014 die Motion zur Annahme empfohlen hatte, wurde sie gestern um 15.30 Uhr nun endlich im Nationalrat als erste Kammer des Parlaments behandelt. Da Nationalrat Primin Schwander (SVP/Schwyz), der die Motion bekämpfte, seinen Antrag zurückzog, gilt die Motion als angenommen und hat somit den Nationalrat passiert. Das konnte Markwalder im Rahmen des Abstimmungsvorgangs über alle behandelten Motionen um 16.30 Uhr bekanntgeben. Jetzt geht die Motion in den Ständerat.

André Lüthi, im Vorstand des Schweizer Reise-Verbandes (SRV) für Politik zuständig, zeigt sich hoch erfreut: «Ich war völlig überrascht, dass die Motion nun bereits am dritten Tag der Herbstsession auf die Traktandenliste gesetzt und behandelt wurde. Noch mehr freut mich, dass sie jetzt im Nationalrat durch ist, nachdem Nationalrat Schwander seinen Antrag zurückgezogen hat. Ich bin sehr zuversichtlich, dass sie auch vom Ständerat angenommen wird und der Bundesrat danach beauftragt wird, die entsprechenden Anpassungen auszuarbeiten und einen Vorschlag zu präsentieren.»

Die gestrige Behandlung und Annahme war deshalb so wichtig, weil eine Motion nach zwei Jahren aus den Traktanden fällt, sollte sie innerhalb dieser Frist nicht behandelt werden.

Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über Pauschalreisen (SR 944.3) vorzulegen, die wirksame Sanktionen einführt, falls Reiseveranstalter und -vermittler ihre gesetzliche Sicherstellungspflicht verletzen.

Begründung
Das Bundesgesetz über Pauschalreisen (SR 944.3) verlangt in Artikel 18, dass der Veranstalter oder Vermittler für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung bezahlter Beträge und die Rückreise des Konsumenten sicherstellen muss. Schätzungsweise ein Viertel der Reisebüros in der Schweiz ist jedoch nicht mittels eines Reisegarantiefonds für diese Fälle abgesichert, was einerseits eine Lücke im Kundenschutz und andererseits eine Wettbewerbsverzerrung innerhalb der Branche darstellt.

Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 14.3187 ausführt, hat der Gesetzgeber bei der Beratung des Pauschalreisegesetzes die Sanktionsmöglichkeiten aus dem Gesetz gestrichen und sich beim Vollzug allein auf die Konsumentinnen und Konsumenten und ihre zivilrechtlichen Klagemöglichkeiten verlassen.

Die Reisebranche hat sich jedoch in den letzten 20 Jahren dynamisch entwickelt, und die Grenzen zwischen Reiseveranstaltern und -vermittlern verlaufen fliessend. Es ist deshalb stossend, wenn sich ein bedeutender Teil der Reisebüros einen Wettbewerbsvorteil verschaffen kann, wenn sie ihre gesetzliche Sicherstellungspflicht nicht wahrnehmen. Als erster Schritt sollen deshalb Sanktionsmechanismen für die Verletzung von Artikel 18 des Pauschalreisegesetzes eingeführt werden, um den Kundenschutz zu gewährleisten und Marktverzerrungen zu verhindern. Falls diese ihre Wirkung verfehlen, wäre in einem zweiten Schritt eine Aufsichtsstelle zu bezeichnen, die für den Vollzug des Pauschalreisegesetzes verantwortlich wäre.

Faire Wettbewerbsbedingungen sowie ein angemessener Kundenschutz liegen im Interesse sowohl der Reisenden wie der Reiseveranstalter und -vermittler.