Wirbel um Pauschalreise-Richtlinie

Dass in der EU der Reisepreis nachträglich um bis zu 8% erhöht werden darf, sorgt für Aufsehen. Dabei gilt erst einmal: Durchatmen!
geld euro

Zur schönsten Ferienanfang-Zeit bringt die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» unter dem Titel «Achtung, Pauschalreise!» eine Analyse der neuen EU-Pauschalreise-Richtlinie. «Der Urlaub ist schon gebucht und bezahlt, dann verlangt der Reiseanbieter kurz vor dem Flug noch einen Nachschlag. Diese Brüsseler Idee wird bald Gesetz.» Gemäss der Richtlinie dürfen Veranstalter noch bis 20 Tage vor Reisebeginn die Preise bis zu 8% erhöhen, ohne dass die Reisenden widersprechen dürfen. Dies, falls sich bestimmte, im Gesetz festgelegte Kosten für den Veranstalter seit der Buchung erhöht haben, etwa aufgrund steigender Treibstoffkosten oder Wechselkursschwankungen. Erhöht der Veranstalter die Preise sogar um mehr als 8%, darf der Kunde die Reise kostenlos stornieren. Auch Schweizer Medien haben den Artikel der «FAZ» übernommen, da davon ausgegangen werden kann, dass die Schweiz die EU-Pauschalreiserichtlinie früher oder später auch umsetzen wird.

Dazu gilt jedoch festzuhalten:

  • Es handelt sich dabei um eine Richtlinie der EU, welche die Rahmenbedingungen festlegt. Die Ausgestaltung dieser Richtlinie ist den jeweiligen Staaten überlassen. Der deutsche Reiseverband DRV begrüsst aber die Möglichkeit einer nachträglichen Preisänderung.
  • Die Möglichkeit, die Reisepreise nach Buchung zu erhöhen, existiert bereits seit 26 Jahren. In der europäischen Richtlinie von 1990 steht nämlich, dass die vertraglich festgelegten Preise nicht geändert werden dürfen, ausser der Vertrag sieht eine solche Möglichkeit ausdrücklich vor. Dies ist auch in der neuen Richtlinie nicht anders. Ob die Veranstalter diese Klausel in die Verträge wirklich einbauen, ist alles andere als sicher. Und selbst wenn sie es tun: Ob sie sie dann wirklich anwenden und damit ihre Kunden verärgern wollen, ist sehr fraglich.
  • Dass ab einer 8%-Erhöhung der Kunde kostenlos stornieren kann, ist eher ein Konsumentenschutz als eine Preisfalle und ist entsprechend unter der Rubrik «Rücktrittsrecht» aufgeführt.
  • In Deutschland wird die umgesetzte Richtlinie ab 2018 angewendet und nicht ab Sommer 2017, wie in Schweizer Medien kolportiert wird. Es existiert erst ein Entwurf, noch keine endgültige Form.
  • Dass die Schweiz die Richtlinie in den Jahren danach übernehmen wird, davon wird ausgegangen. Wie genau dies geschehen wird und welche Elemente wie ausgestaltet werden, ist noch völlig offen.