Malta lässt den Flag-Carrier Air Malta sterben und gründet als Ersatz die neue Fluggesellschaft Malta Airlines. Diese soll ab Ende März nächsten Jahres den touristisch wichtigen Flugverkehr des Inselstaats im Mittelmeer sicherstellen. Ob die neue Airline den alten Namen übernehmen kann, ist derzeit noch offen. Die Namensrechte gehören dem Staat.
Die neue Fluggesellschaft wird nach Angaben der maltesischen Regierung zunächst insgesamt 17 Strecken bedienen, darunter auch weiterhin Zürich. Die Frequenzen auf einigen bereits bestehenden Strecken sollen erhöht werden, um die Auslastung der Flugzeuge zu maximieren und die wirtschaftliche Leistung zu optimieren.
Geflogen werden soll mit Flugzeugen von Air Malta. Die Flotte von Malta Airlines besteht noch aus acht Airbus 320Neo in einer Zwei-Klassen-Konfiguration mit einer flexiblen Premium-Class-Kabine mit durchschnittlich 168 verkaufbaren Sitzen und bis zu 36 Premium-Class-Sitzen.
Ticket-Verkauf geht weiter
Die Kunden können weiterhin Tickets für Air Malta buchen und kaufen. Air Malta werde alle Tickets für Flüge bis zum 30. März 2024 einlösen. Flüge mit Reisedaten ab dem 31. März 2024 würden von der neuen Fluggesellschaft durchgeführt.
Air Malta erstattet den Kunden die Gesamtkosten für alle bereits ausgestellten Tickets mit Reisedaten am oder nach dem 31. März 2024. Die Rückerstattung wird von der maltesischen Regierung als Hauptaktionär von Air Malta garantiert. Ab dem 1. Dezember 2023 haben Kunden, deren Tickets von Air Malta im Rahmen dieser Umstellung erstattet werden, die Möglichkeit, die gleichen Flüge bei der neuen Fluggesellschaft zu buchen.
EU verbot weitere Staatshilfe
Aktueller Grund für die Schliessung der alten Air Malta ist die Weigerung der EU, weitere staatliche Finanzhilfen für die Fluggesellschaft zu bewilligen. Missmanagement und Korruption hatten sie über die Jahre vor den Konkurs getrieben.
Eine erste Staatshilfe von EUR 130 Mio. für die Airline fand 2012 in Brüssel noch Gnade. Einer neuerlichen Staatshilfe über EUR 290 Mio. verweigerten die Wettbewerbshüter der EU die Zustimmung. (TI)