Airline-Konkurse: SRV empfiehlt präventive Haftungsbefreiung

Der Verband ruft seine Mitglieder auf, bei einer finanziellen Schieflage der Airline Kunden eine Kenntnisnahme unterzeichnen zu lassen.
SRV-Präsident Max E. Katz (rechts) und Geschäftsführer Walter Kunz.

In Zusammenhang mit dem nicht abreissen wollenden Thema Airline-Insolvenzen hat der SRV eine klare Botschaft an seine Mitglieder: «Wir empfehlen Ihnen, vom Kunden vor der Buchung ein Dokument unterzeichnen zu lassen, dass Sie ihn über mögliche Risiken informiert haben, wenn sich die gebuchte Fluggesellschaft in einer finanziell schwierigen Lage befindet.»

Als Hilfestellung bietet der Verband eine Vorlage für eine Einverständniserklärung als individuell anpassbares Word-Dokument an. «Für welche Fluggesellschaften Sie ein solches Dokument unterzeichnen lassen, entscheiden Sie selber», teilt der Verband seinen Mitgliedern mit.

Hierin bestätigt der Kunde, dass er seine Reise dennoch mit der Fluggesellschaft XY  antreten möchte. Falls die Fluggesellschaft ihre Flugleistungen einstelle, werde der bezahlte Flugpreis nicht rückerstattet, Zusatzkosten gingen zu Lasten des Kunden. «Im Falle eines damit verbundenen Schadens kann ich keine Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche gegenüber meinem Reisebüro/Reiseveranstalter stellen», heisst es im Dokument.

«In den vergangenen Jahren wurde unsere Branche immer wieder mit Konkursen in der Airline-Industrie konfrontiert.» Dies habe enorme Schadenssummen bei Veranstaltern wie auch bei den Konsumenten verursacht. Zudem müsse man davon ausgehen, «dass der Konkurs der Skywork Airlines leider nicht der letzte war», heisst es beim SRV.

Innerhalb einer Pauschalreise sei der Veranstalter jedoch gesetzlich verpflichtet, eine alternative Fluglösung grundsätzlich zu seinen Lasten anzubieten oder den Kunden unter Rückerstattung des bezahlten Reisepreises vom Vertrag zurücktreten zu lassen, erklärt der SRV nochmals. (TI)

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