Airlinepleiten: Deutsche Politiker fordern Versicherungspflicht

Der SRV vermisst eine Reaktion des Schweizer Konsumentenschutzes.

Niki, Air Berlin, Germania & Co.: Die Airline-Pleiten der letzten Zeit sorgen in Deutschland wieder einmal für Zündstoff. Gestern forderten Oppositions-Politiker der Grünen, der Linken und der AfD die deutsche Bundesregierung in einer Anhörung nun konkret zum Handeln auf.

Kritisiert wird die Ungleichbehandlung der Kunden. Während Pauschalreisende durch die europäische Pauschalreiserichtlinie abgesichert sind, bleiben Bucher von Einzelleistungen auf dem Schaden sitzen. Die Linken fordern die Bundesregierung nun auf, sich gegenüber der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, die gesetzliche Insolvenzabsicherung europaweit auf das Fluggastrecht auszudehnen. Das impliziere eine Versicherungspflicht für Fluggesellschaften gegen eine Insolvenz, schreibt das «Handelsblatt».

Airlines sehen keinen Handlungsbedarf

Airlinevertreter warnen derweil vor Überregulierung und einer einseitigen Belastung für deutsche Airlines. Es gebe bereits zahlreiche Mechanismen, welche die Airline-Kunden von insolvent gegangenen Airlines schützen. Eine Versicherungspflicht würde vor allem die kleineren Anbieter in der Branche noch weiter schwächen.

Was sagt der Konsumentenschutz?

Der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband sieht das natürlich anders: «Angesichts von Hunderttausenden gestrandeten Urlaubern und Millionen von Passagieren, die ihr im Voraus gezahltes Geld für ihre Flugtickets verloren haben, sind halbherzige Beschwichtigungen zynisch», zitiert das «Handelsblatt». Die Verbraucherschützer setzen sich ebenfalls für eine verpflichtende Insolvenzversicherung ein.

In der Schweiz regt sich beim Konsumentenschutz nichts. Das wundert unter anderem Walter Kunz, Geschäftsführer des Schweizer Reise-Verband (SRV). Sonst gehe der Konsumentenschutz ja auch sehr kritisch mit der Reisebranche um, bei den Airlines sei das aber offenbar anders. Der SRV hatte zuletzt nach dem Skywork-Grounding die EU vehement zum Handeln aufgefordert.

Auf Anfrage von TRAVEL INSIDE erklärt die Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz: «Wir stehen einer Pflicht zur Kundengeldabsicherungen durch Airlines grundsätzlich positiv gegenüber. Zentral dabei wäre, dass sie zusätzlich entstehenden Kosten nicht telquel auf den Passagier überwälzt würden. Bei Airline-Pleiten gibt es verschiedene Leidtragende, so z.B. auch die Reisebüros (vor allem kleinere und mittlere). Auch diese haben also ein Interesse an einer Kundengeldabsicherung. Die Kosten wären somit aufzuteilen. Grundsätzlich wären die Kosten aber von den Airlines zu tragen – umgekehrt trägt ja auch der Passagier die Kosten für eine Reiseannullationsversicherung. Diese Kosten kann er auch nicht auf Dritte überwälzen. Das Gegenargument, eine derartige Pflicht würde die Wettbewerbsfähigkeit von Airlines negativ beeinflussen, sticht nicht, denn die Pflicht würde ja alle Airlines gleichmässig treffen. Zudem häufen sich Airline-Insolvenzen. Auch dies spricht dafür, dass bald eine einheitliche und faire Regelung gefunden wird.» (SG)