Altenrhein führt emissionsabhängige Landegebühren ein

Der Flughafen ist dazu nicht verpflichtet, sondern setzt die Massnahme freiwillig um.
Altenrhein

Der Flughafen Altenrhein führt ab 1. Oktober 2016 auf freiwilliger Basis emissionsabhängige Landegebühren ein und erfüllt damit eine vorgeschlagene Massnahme aus dem Rahmen-Umweltverträglichkeitsbericht UVB.

In der Schweiz erheben die konzessionierten Flughäfen Zürich, Genf, Bern und Lugano basierend auf schweizerischen und europäischen Richtlinien emissionsabhängige Landegebühren. «Als nicht konzessionierter Flughafen ist Altenrhein aufgrund der gesetzlichen Grundlagen nicht verpflichtet, emissionsabhängige Landegebühren zu erheben, schliesst sich aber dieser sinnvollen Massnahme freiwillig an», erklärt CEO Daniel Steffen, «Massnahmen, welche Anreize zur Verbesserung von Emissionen schaffen, unterstützen wir auch in Altenrhein.»

In Zusammenarbeit mit Spezialisten hat der Flughafen die notwendigen Grundlagen erarbeitet und übernimmt den Gebührenansatz des Flughafens Bern von CHF 3.30 pro Emissionswert (Zürich CHF 2.50, Genf CHF 1.40, Lugano CHF 3.40). Die Berechnung der Emissionswerte erfolgt nach vorgegebenen Berechnungsmodellen, abhängig vom Triebwerktyp. So berechnet sich für die modernen General Electric Triebwerke des Embraer 170 der People’s Viennaline 2,2 Emissionswerte pro Triebwerk, was eine emissionsabhängige Landegebühr von CHF 14.50 pro Landung in Altenrhein ergibt.