BAZL bewilligt höhere Lärmgebühren am Flughafen Zürich

Am Flughafen Zürich gelten ab Mitte September 2019 neue Lärmgebühren für die Tagesrand- und Nachtstunden.
© Flughafen Zürich

Am Flughafen Zürich treten ab Mitte September 2019 neue Lärmgebühren in Kraft. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat den Antrag der Flughafen Zürich AG für höhere Abgaben in den Tagesrand- und Nachtstunden genehmigt. Mit der Verordnung sollen Fluggesellschaften zu einer möglichst zurückhaltenden Planung von Flugverbindungen in den sensiblen Zeiten motiviert werden, heisst es in der Mitteilung des Flughafens. Gleichzeitig sollen möglichst lärmgünstige Flugzeuge eingesetzt werden.

Hub-relevante Fluggesellschaften wie Swiss und Edelweiss werden allerdings für Flüge mit Start- oder Landezeit zwischen 21 Uhr und 23 Uhr sowie zwischen 6 Uhr und 7 Uhr von der Erhöhung der Tagesrand- und Nachtzuschläge entlastet. «Am Ende des Jahres wird überprüft, welche Airlines die hub-relevanten Kriterien erfüllt haben. Entsprechend können dann Rückerstattungen getätigt werden», sagt Flughafen-Sprecherin Sonja Zöchling auf Anfrage.

Swiss bedauert BAZL-Entscheid

Trotz dieses Hintertürchens zeigt sich die Swiss über die Verordnung alles andere als erfreut. «Die höheren Lärmzuschläge lösen das Verspätungsproblem in Zürich nicht. Solange nicht während dem Tag die nötigen Kapazitäten am Flughafen Zürich und im Luftraum geschaffen werden, sind Verspätungen über den Tag die Folge», sagt Swiss-Mediensprecherin Karin Müller. Demnach sei die halbe Stunde von 23 bis 23.30 Uhr für den Verspätungsabbau so wichtig für die Swiss.

Die Airlines haben 30 Tage Zeit, das Urteil des BAZL anzufechten. Ob die Swiss dies in Betracht zieht, ist noch nicht entschieden. «Das Modell wird nun eingehend geprüft», so Müller weiter.

Gebühren nach Lärmklassen

Gar keine Entlastungsmöglichkeit gibt es für Flüge zwischen 23 und 6 Uhr. Flüge mit einer Ausnahmebewilligung in der Nachtflugsperrzeit von 23.30 bis 6 Uhr werden je nach Flugzeugtyp mit Zuschlägen zwischen CHF 800 für die Lärmklasse 5 und CHF 18’000 für die Lärmklasse 1 belastet.

Bestandteil des Lärmgebührenmodells am Flughafen Zürich ist die Einteilung der verschiedenen Flugzeugtypen in fünf Lärmklassen. Flugzeuge, die in der gebührenfreien Lärmklasse 5 eingeteilt sind, bezahlen in den sensiblen Zeiten zwischen 21 und 7 Uhr ebenfalls einen Zuschlag.

(TI)