Bundesrat streicht Kurzstreckenflüge für Beamte

Bis sechs Stunden wird ab Mitte 2020 Zug gefahren.
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Für Reisen von weniger als sechs Stunden müssen Beamte und Angestellte des Bundes künftig zwingend Zug fahren. Fliegen dürfen sie auf diesen Strecken nicht mehr. Auf Langstreckenflügen soll zudem vermehrt Economy statt Business Class geflogen werden. Das hat der Bundesrat mit dem Aktionsplan Flugreisen verfügt, der Mitte 2020 in Kraft treten wird.

Ziel ist, die CO2-Emissionen aus Flugreisen der Bundesverwaltung bis 2030 um 30 Prozent zu senken. Die Bundesreisezentrale wird zusammen mit dem Eidgenössischen Personalamt eine Liste jener Destinationen erstellen, zu denen grundsätzlich mit dem Zug gereist werden muss. Flüge in der Business-Klasse gibt es nur noch, wenn ein Direktflug neun Stunden und mehr oder ein Flug mit Zwischenstopp elf Stunden und mehr beträgt.

Ausserdem sollen die Delegationen, die an internationale Konferenzen fliegen, kleiner werden. Als Alternative zu Dienstreisen sollen vermehrt Telefon- und Videokonferenzen genutzt werden. Dazu werden Kurse für Mitarbeitende angeboten und technische Anpassungen vorgenommen. (TI)