Bundesrat verabschiedet Verordnung über Flughafengebühren

Sowohl der Flughafen Zürich wie auch die Swiss zeigen sich nur bedingt zufrieden.
© Flughafen Zürich AG

Der Bundesrat hat am Freitag die Gebührenverordnung für die beiden Landesflughäfen Zürich und Genf angepasst und auf den 1. August in Kraft gesetzt. In der seit 2012 geltenden Verordnung waren Präzisierungen nötig. Weiterhin handeln die Airlines und die Flughäfen die Gebühren aus. Es wird erwartet, dass voraussichtlich im Sommer 2020 über den Ausgang der Verhandlungen informiert werden kann. Wird keine einvernehmliche Festlegung der Gebühren erzielt, muss das BAZL die Gebühren genehmigen. Dazu müssen die Flughafenbetreiber einen Antrag stellen und darin die Gebühren vorschlagen.

Mässige Zufriedenheit bei Flughäfen und Airlines

Der Flughafen Zürich ist über die neue Verordnung mässig zufrieden – insbesondere über die angemessene Verzinsung für das von den Flughäfen investierte Kapital. Einerseits begrüsst der Flughafen Zürich, dass die Quersubventionierung durch die kommerziellen Aktivitäten und Einnahmen für den Flugbetrieb nicht angehoben wird, andererseits bedauert er, dass aufgrund der anhaltenden Tief- bzw. Negativzinsen bei der Berechnung der angemessenen Kapitalverzinsung keine entsprechende Anpassung vorgenommen wurden. Trotz des nicht geänderten gebührenrelevanten Gewinnanteils aus Transferzahlungen erwartet der Flughafen einen Rückgang des aviatischen Ertrags.

Die Swiss begrüsste zum einen den Verzicht auf einen Mindestzins und das klarer strukturierte Verfahren. Bei der Anrechnung der Transferzahlungen hätte sich die Fluggesellschaft aber eine höheren Satz erwartet. (TI)