CO2-Emissionshandel: Swiss unterliegt vor dem Europäischen Gerichtshof

Flüge in und aus der Schweiz werden nicht vom Emissionshandel befreit.

Die Swiss hatte beim EU-Gerichtshof (EuGH) Klage eingereicht, nachdem bekannt wurde, dass die EU-Flüge in Drittstaaten im Jahre 2012 vom Emissionshandel befreit hatte, nicht aber Flüge in und aus der Schweiz. Der EuGH kam gestern nun zum Entscheid, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung nur für EU-Staaten – nicht aber für Drittstaaten gelte.

Als Grund nannte der EuGH, dass die EU in der Gestaltung der auswärtigen Beziehungen Spielraum benötige. Dies könne zur Folge haben, «dass ein Drittland anders als andere Drittländer behandelt wird», hiess es weiter. 2013 hatte die EU beschlossen, den Handel mit CO2-Emissionszertifikaten vorübergehend auszusetzen, und zwar für Flüge zwischen einem EU-Staat und den meisten Drittstaaten. Dies erfolgte vor allem auf Druck aus den USA und China. Die Flüge mit Ziel- und Startflughäfen in der Schweiz waren aber davon ausgenommen.

Die Swiss wollte sich gemäss «20 Minuten» zum Urteil nicht äussern. Man nehme es zur Kenntnis und müsse nun prüfen, was das für die Swiss bedeute.