ECTAA will Airlines zur Rechenschaft ziehen

Nur-Flug-Passagiere sollen in Zukunft vom Gesetzgeber besser geschützt werden.
© iStock.com/izusek
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Nachdem die zweitgrösste französische Airline Aigle Azur am 7. September ihren Flugbetrieb eingestellt hat, verlangt der Europäische Reisebüro- und Reiseveranstalterverband ECTAA erneut einen besseren Schutz für Passagiere von Pleite-Airlines. Der Verband fordert seit vielen Jahren die Einrichtung obligatorischer Massnahmen, die von den Luftfahrtunternehmen getragen werden, um Passagiere vor Ausfällen von Fluggesellschaften zu schützen.

«Nach jedem Ausfall einer Fluggesellschaft ist die Situation dieselbe. Die Passagiere sind im Ausland gestrandet und müssen neue Tickets kaufen, ohne echte Aussichten auf Rückerstattung nicht verwendeter Tickets. Derzeit gibt es keinen ausreichenden Schutz für Passagiere, die sogenannte Nur-Flug-Tickets gekauft habe», sagt Pawel Niewiadomski, Präsident von ECTAA. Auch im Falle der französischen Airline, können solche Passagiere keine Entschädigung erwarten.

Kein Schutz seitens Airlines

Fluggäste, die im Rahmen einer Pauschalreise reisen und ihre Tickets im Reisebüro gekauft haben, sind gemäss den EU-Pauschalreiserichtlinien, und auch in der Schweiz, vor Ausfällen von Fluggesellschaften  geschützt. Reisebüros und Reiseveranstalter müssen kostspielige finanzielle Garantien vorlegen und sich gegen ihre eigene Insolvenz versichern. Es gebe jedoch keine gleichwertigen Anforderungen für Fluggesellschaften, um ihre Kunden vor ihrer Insolvenz zu schützen.

Laut ECTAA lässt die derzeitige Struktur der Luftfahrtindustrie in Europa darauf schliessen, dass in den kommenden Jahren weitere Konsolidierungen stattfinden werden, die höchstwahrscheinlich zu weiteren Pleiten von Luftfahrtunternehmen führen werden. ECTAA bedauere in diesem Zusammenhang, dass der EU-Gesetzgeber und die nationalen Gesetzgeber beim Schutz ihrer Bürger nicht ehrgeiziger seien.

Noch keine übergreifenden Gesetze

Trotz zweier wichtiger Studien zum Versagen europäischer Fluggesellschaften, bei denen die Auswirkungen auf die Fluggäste bewertet und mögliche Optionen zum besseren Schutz der Fluggäste bewertet worden seien, habe der europäische Gesetzgeber noch immer keine Entscheidung getroffen, in diesem Bereich Gesetze zu erlassen. Dies, obwohl die Studie gezeigt habe, dass die Einführung eines allgemeinen Reservefonds zum Schutz der Fluggäste vor Flugausfällen die effektivste und praktikabelste Lösung darstellen würde.

Doch nicht nur die Reisenden sind die Leidtragenden. Auch Reisebüros- und Veranstalter müssen bei Insolvenz einspringen und den Kunden Alternativen Anbieten, für welche dessen Versicherungsfonds einspringen. Nach den Pleiten von Niki, Air Berlin und Germania & Co. forderten Politiker in Deutschland die Bundesregierung zum Handeln auf. Die Linken forderten die Bundesregierung auf, sich gegenüber der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, die gesetzliche Insolvenzabsicherung europaweit auf das Fluggastrecht auszudehnen.

Eigene Insolvenz-Versicherung

Nach dem Skywork Grounding 2018 gab es in der Schweiz ebenfalls eine Initiative in diese Richtung. Die Interessengemeinschaft Unabhängiger Reisebüros IGUR lancierte eine eigene Airline Insolvency Protection (kurz AIP), die zusammen mit Helvetic Assistance  konkretisiert wurde.

Doch gemäss Erkenntnissen von TRAVEL INSIDE sind längst nicht alle dafür. Einige befürchten, dass sich die Airlines durch solche Aktionen nur umso weniger verpflichtet fühlen, sich ihrer Verantwortung zu stellen, wie es die Reisebranche und allen voran der SRV seit Jahren fordern. (TI/MAZ)