EU gewährt britischen Fluggesellschaften Zeit

Unternehmen wie British Airways können bis Ende Oktober ihre Beteiligungsstrukturen anpassen.
Flagge, EU, Europäische Union, Fahne

Die Europäische Union ist bereit, Fluggesellschaften sieben Monate Zeit einzuräumen, um sich nach dem Brexit an die Kontroll- und Eigentumsregeln der EU anzupassen, wie das Portal «ch-aviation» in Bezug auf die «Financial Times» berichtet.

Alle Fluggesellschaften müssen ihre Beteiligungsstruktur bis zum 27. Oktober 2019 anpassen. Der Grossteil der Aktien muss demnach weiterhin von EU-Unternehmen kontrolliert werden, da britische Investoren danach nicht mehr als solche zählen. Andernfalls verlieren Fluggesellschaften den Status einer europäischen Fluggesellschaft und alle damit verbundenen Vorteile, wie beispielsweise den Zugang zum freien Luftraum der EU.

Der neue Rechtsrahmen dürfte sowohl britische Fluggesellschaften wie British Airways, Mitglied der IAG International Airlines Group, und Easyjet als auch andere wie Ryanair betreffen. Der Lowcost-Carrier ist zwar in Irland registriert, aber auch an der Londoner Börse notiert und hat eine beträchtliche Anzahl von britischen Aktionären.

Nach dem derzeit in Brüssel ausgearbeiteten Gesetz müssen die Fluggesellschaften innerhalb von zwei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes den Regulierungsbehörden auch einen Plan zur Beibehaltung eines EU Air Operator’s Certificate (AOC) vorlegen.

«In dieser Aufstellung sind die geplanten Massnahmen, welche auf die vollständige Einhaltung der Eigentums- und Kontrollanforderungen der EU ab spätestens dem 27. Oktober 2019 abzielen, vollständig und präzise darzulegen. Hat das Luftfahrtunternehmen innerhalb der Frist von zwei Wochen keinen Plan vorgelegt, so widerruft die zuständige Genehmigungsbehörde die Betriebsgenehmigung», heisst es in dem «Financial Times» vorliegendem Entwurf.

Die meisten Fluggesellschaften, darunter Easy Jet, Ryanair und Wizz Air, haben bereits Tochtergesellschaften mit AOCs aus der EU oder dem Vereinigten Königreich gegründet, um die Verkehrsrechte in beiden Ländern nach dem Brexit zu erhalten. Die IAG wiederum versucht mit den Regulierungsbehörden zu argumentieren, dass sie aufgrund ihrer Registrierung in Spanien ihren EU-Status behalten sollte. (TI)